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Verfasst am: 02.10.04, 17:54 Titel: Widerrufsrecht bei Ware, die sich durch Öffnen der Verpackun
Widerrufsrecht bei Ware, die sich durch Öffnen der Verpackung verändert.
In letzter Zeit werden z.B. Matratzen Angeboten, die Vakumverpackt sind.
Um diese Matratze zu testen ist es notwendig die Verpackung zu öffnen. Dabei kommt die Matratze in die richtige Form um sie zu benutzen. Ein Testen ist erst in diesem Zustand möglich.
Wie sieht es nun mit dem Widerspruch aus?
Die Matratze ist eventuell in diesem Zustand garnicht mehr, oder nur mit sehr großem Aufwand, versendbar (2x2m), auf jeden Fall aber für den Lieferanten so kaum noch verkaufbar.
Deas Widerspruchsrecht kennt da ja wohl keine Gnade für den Versender, oder?
Verfasst am: 10.10.04, 20:43 Titel: Re: Widerrufsrecht bei Ware, die sich durch Öffnen der Verpa
Hallo
Hast du denn schon Widerspruch eingelegt. Vieleicht ist es ja kein Probleme, weil der Versender dieses Probleme mit der Matraze schon öfter hatte. Für die Fristwarung solch großer Sachen reicht meines wissens aus, das man dem Händler erstmal nur das Rückgabebegehren mitteilt. Und um Mitteilung bittet, wie die Rückabwicklung, kostengünstigster Weg, erfolgen soll. Man muß die Sache nicht direkt zurücksenden.
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