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Fliesenarbeiten - mündl. Absprachen nicht eingehalten

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 12:41    Titel: Fliesenarbeiten - mündl. Absprachen nicht eingehalten Antworten mit Zitat

Wir wissen nicht mehr weiter und brauchen bitte dringend Ratschläge.

Da wir weit ab vom jetzigen Wohnort bauen, können wir nur immer am Wochenende den Baufortschritt besichtigen. Nun traf uns gestern fast der Schlag, als wir uns die Ausführung der Fliesenarbeiten im gesamten Eingangs- und Küchenbereich angesehen haben.

Wir haben helle, kalibrierte Feinsteinzeugfliesen (recht teuer) gekauft und selbstständig anliefern lassen. Ein Fliesenleger vor Ort wurde mit den Verlegearbeiten beauftragt. Mehrfach (wir erinnern uns an mind. 3 mal) wurde von unserer Seite darauf hingewiesen, dass wir die Fliesen mit einer sehr schmalen Fugen (in Natursteinoptik) verlegt haben wollten. Der Fliesenleger signalisierte uns daraufhin jedesmal, dass er uns verstanden hätte und es für ihn kein Probleme darstellen würde (und er sagte auch selber, dass so eine marmoähnlich Optik zu erzielen wäre.)

Nun liegen alle Fliesen (ca. 46 qm) im Erdgeschoß ganz normal verfugt mit einer Fugenbreite zwischen 3 und 5 mm.
Für uns macht dies einen enormen Unterscheid aus, da die dicken, sehr dunklen Fugen einfach nicht zu den hellen Fliesen pasen und das ganze so auch kein bißchen mehr an einen Natursteinboden erinnnert, sondern einfach nur schrecklich aussieht. Es ist so gravierend, dass wir damit so eigentlich nicht leben wollen und davon ausgehen, dass wir uns an den Anblick auch nicht so schnell gewöhnen können.
Außerdem ärgern wir uns tierisch, da wir bei dieser Verlegung auch andere, wesentlich günstigere Fliesen hätten kaufen können.

Was können wir machen?
Mit dem Fliesenleger ist leider immer nur alles mündlich und ohne weitere Zeugen besprochen worden.

Die Kosten für einen Ausbau, den Kauf neuer Fliesen und die neue Verlegung (ca. EUR 7000- 8000) können wir uns aus eigener Tasche nicht mehr leisten.

Können wir vom Fliesenleger die Kostenübernahme verlangen.
Da er natürlich nie von sich aus darauf eingehen wird, stellt sich uns auch die Frage, ob wir vor Gereicht Aussicht auf Erfolg hätten.?
Auch ist uns die weitere Vorgehensweise nicht klar, da wir eigentlich in einem Monat einziehen wollten. Bis zu einer evtl. Klärung vor Gericht können wir unmöglich warten. Um die weiteren Arbeiten (z.b. den einbua der Küche, etc.) und den Einzugstermin nur möglichts gering zu verschieben, müssten wir den Rauswurf der Fliesen sofort beuauftragen und neue Fliesen bestellen, ohne dabei zu wissen, wer im Endeffekt die Kosten zu übernehmen hat.

Wer kann uns irgendwie helfen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 20:26    Titel: Re: Fliesenarbeiten - mündl. Absprachen nicht eingehalten Antworten mit Zitat

Hallo,

kann uns denn wirklich niemand einen Rat geben?
Unser Gespräch mit dem Fliesenleger lief wie erwartet ergebnislos, da er sich auf den Standpunkt stellt, dass alles so schön und in Ordnung sei.

Laut VOB müssen Fliesen mit einer gleichmäßigen Fuge verlegt sein.
Bei unseren Fliesen schwankt die Fugenbreite zwischen 3 und 6 mm. Ist das noch gleichmäßig? Kennt hier jemand die Toleranzmaße?

Wir sind nach wie vor sehr verzweifelt und wissen nicht, was wir am besten machen sollen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.10.04, 21:57    Titel: Re: Fliesenarbeiten - mündl. Absprachen nicht eingehalten Antworten mit Zitat

Hallo

Wie sie selber schon Schreiben, das Probleme bei Gericht dürfte die Beweislage sein. Insbesondere, ich bin kein Fliesenleger, die Verlegung dieser Fliesen mit Fuge Allgemein üblich währe. Und ob eine Fugendifferenc von 3 bis 6 mm noch gleichmäßig ist kommt auf die Größe und Form der Fliesen an. Insbesondere, wenn man es nur mit Messen, aber nicht beim ersten Blick Optisch sieht. Die Grenze dürfte dabei fließend sein. Kommt also auf den Richter an.


Gibt es dann keine Handschriftlichen Notizen oder Zeichnungen. Wenn nicht haben sie mehr oder wennig verloren. Da ist höchstens ein Preisnachlaß drin.


Indako
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.10.04, 08:34    Titel: Re: Fliesenarbeiten - mündl. Absprachen nicht eingehalten Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort.
Die unterschiedlichen Fugenbreiten sind auch ohne Messen rein optisch sofort erkennbar.
Die Fliesen haben die Maße 30 x 60 cm.

Bei allen drei Gesprächen mit dem Fliesenleger wurde natürlich kein Protokoll geführt und es liegt auch keinerlei sonstige Fixierung in schriftlicher Form vor.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 12:43    Titel: Re: Fliesenarbeiten - mündl. Absprachen nicht eingehalten Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Die unterschiedlichen Fugenbreiten sind auch ohne Messen rein optisch sofort erkennbar


Dann hast du anrecht auf Mängelbeseitigung. Da dies aber sehr Kostenintensive, und deshalb unverhältnissmäßig währe, dürfte es wohl oder übel nur eine Minderung der Rechnung geben.

Frag mal bei der Örtlichen Innung/Handwerkskammer nach ob die nicht einen Gutachterausschuß haben, der sowas Beurteilt und Außergerichlich regelt. Dem seine Aussage ist für den Handwerker in der Regel bindend, du kannst aber immer noch vor Gericht gehen, wenn dir die Entscheidung nicht paßt.

Indako
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