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Hallo, ich bitte um eure Meinung.
Ich habe einen Werkvertrag zur Erstellung eines schlüsselfertigen Hauses mit Garage. In der Baubeschreibung steht zur Garage nur, dass sie Streifenfundamente bekommt und verklinkert wird wie das Haus, mehr nicht. In den Zeichnungen ist sie dargestellt mit Sohlplatte. Beim Erarbeiten des Angebotes berieten wir uns und die Fa. schlug uns auf unseren Wunsch vor: Sohlplatte und Fundamente erstellt die Fa., den Rest errichtet der Bauherr in Eigenleistung (Schriftstück liegt mir vor, ist aber kein Vertragsbestandteil). Davon nahmen wir jedoch Abstand, weil der Preiserlass zu gering war. Jetzt soll die Garage keinen Fußboden bekommen, weil die Sohlplatte in das Angebot angeblich nur reingerutscht ist und nicht expliziet in der Baubeschreibung auftaucht. Habe ich aufgrund der Zeichnungen eine Chance die Sohlplatte doch noch zu bekommen und wie stelle ich es an? Mündliches und schriftliches Argumentieren half nichts.
Vielen Dank
Anke
Ich habe einen Werkvertrag zur Erstellung eines schlüsselfertigen Hauses mit Garage
Dazu gehört auch ein Fußboden in der Garage. Dies muß aber keine Sohlplatte sein. Er muß nur den Belastungen und ansprüchen einer Garage entsprechen. Das heißt es muß ein fester Untergrund sein. Kies oder Naturboden kommt nicht in Frage, da nicht Öldicht. Könnte auch nach Baurecht eventuell verboten sein. Aber ansonsten reicht ein Betonestrich, mit einer der Belastung entsprechenden Dicke.
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