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Wann muß ein Pool begehbar sein

 
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Altea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 08:14    Titel: Wann muß ein Pool begehbar sein Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um die Vermietung einer Ferienwohnung in Spanien für 2 Wochen im Monat Mai. Der Außenpool wird im Herbst immer durch eine Plastikkuppel abgedeckt. Man kann auch unter der Plastikkuppel schwimmen, da das Wasser dadurch schön warm ist. Unser Verwalter vor Ort sollte den Pool zum 1.05. abdecken. Je tzt kommen Gäste und er liegt im Karnkenhaus. Unsere Frage: was kann uns "blühen", wenn der Pool nicht abgedeckt ist?
Diesmal also eine Frage aus Sicht des Vermieters

Viele Grüße
Altea
Sehr glücklich
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es hängt von der Beschreibung ab:

".... mit Swimmingpool, ab 1.5.05 in Betrieb" --> sagt nix aus, wie der Pool beschaffen ist, er muss benutzbar sein

".... überdachter Swimmingpool, der ab 1.5.05 abgedeckt ist ..." --> dann muss er ab 1.5. abgedeckt sein!

"....überdachter Swimmingpool, der ab 1.5.05 in Betrieb ist..." --> sagt nicht, dass er auch abgedeckt sein muss, eher umgekehrt: er muss auch im Sommer überdacht sein (...und bei Schlechtwetter benutzbar sein...).


Fazit: ein sauberer, benutzbarer Pool ab 1.5.05 mit oder ohne Kuppel kann keinen Reisemangel darstellen, sofern nicht eine bestimmte Eigenschaft des Pools versprochen wurde.

Gruß
Peter
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