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jüngst sah ich in SpiegelTV einen Beitrag, der sich mit polnischen Fliesenleger-IchAGs beschäftigte. Diese hatten sich mit der Adresse "Werkstattstr. 0" offiziell angemeldet, was an sich schon ein Klops ist (die Null).
Im Verlauf der Sendung kam zur Sprache, dass eine Anmeldung im Melderegister seit 200? nicht mehr die Unterschrift des Wohnungsgebers / Vermieters / Hauseigentümers benötigt.
Das kann ich eigentlich - im Zeitalter der Rasterfahndung - so nicht glauben; wer weiss mehr?
Mich interessiert das Datum, die gesetzliche Grundlage und die Begründung.
Danke fürs Lesen.
Danke fürs Antworten.
Peter
_________________ Ich weiss, dass ich nichts weiss ,,,
Danke, ja, gegoogelt hab ich wohl, nach "Polizeilicher Anmeldung", fruchtlos.
Nunmehr, nach "Meldegesetz" erfolgreich; in NRW, dort hat der Spiegel recherchiert, heisst es:
§ 14
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken; hierauf
ist er hinzuweisen. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder sein Beauftragter dem Meldepflichtigen den Einzug oder den Auszug schriftlich zu bestätigen. Der Meldepflichtige hat dem Wohnungsgeber die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlichen Auskünfte zu geben.
In Berlin ähnlich.
Wird vielleicht anmeldetechnisch unterschieden zwischen "Wohnung", definiert "zum Wohnen und Schlafen geeignet", und "Gewerbe-Sitz"?
Im TV-Bericht kams so nicht raus, und die Meldebehörde sagte in die Kamera sinngemäss: "Is nun mal so, können wir nix machen"
Na, o.k., ich frag mal den Spiegel selbst, was diese Info sollte.
Danke.
Peter
_________________ Ich weiss, dass ich nichts weiss ,,,
Evtl. wurde hier ja auch die Anmeldung eines Wohnsitzes mit der Anmeldung eines Gewerbes verwechselt?
Bei der Anmeldung eines Wohnsitzes will die Meldebehörde üblicherweise eine Bestätigung über den Kauf oder die Miete von Wohnung oder Haus haben.
Bei der Anmeldung eines Gewerbes wird die angegebene Anschrift des Anmeldenden üblicherweise nicht überprüft.
Was hat dieser Link über Mietnomaden mit polnischen Ich-AG´s zu tun?
Dein Link würde eher in die Rubrik Mietrecht passen, aber aus meiner Sicht nicht zu dem Beitrag.
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