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Polizeiliche Anmeldung mit erfundenem Wohnsitz ?

 
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fnord23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 09:09    Titel: Polizeiliche Anmeldung mit erfundenem Wohnsitz ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

jüngst sah ich in SpiegelTV einen Beitrag, der sich mit polnischen Fliesenleger-IchAGs beschäftigte. Diese hatten sich mit der Adresse "Werkstattstr. 0" offiziell angemeldet, was an sich schon ein Klops ist (die Null).

Im Verlauf der Sendung kam zur Sprache, dass eine Anmeldung im Melderegister seit 200? nicht mehr die Unterschrift des Wohnungsgebers / Vermieters / Hauseigentümers benötigt.

Das kann ich eigentlich - im Zeitalter der Rasterfahndung - so nicht glauben; wer weiss mehr?

Mich interessiert das Datum, die gesetzliche Grundlage und die Begründung.

Danke fürs Lesen.
Danke fürs Antworten.

Peter
Geschockt
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Ich weiss, dass ich nichts weiss ,,,
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Google doch einfach mal nach "Meldegesetz" und dem Bundesland von dem du es haben möchtest.
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fnord23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 09:52    Titel: Komisch ... Antworten mit Zitat

Danke, ja, gegoogelt hab ich wohl, nach "Polizeilicher Anmeldung", fruchtlos.

Nunmehr, nach "Meldegesetz" erfolgreich; in NRW, dort hat der Spiegel recherchiert, heisst es:

§ 14
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken; hierauf
ist er hinzuweisen. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder sein Beauftragter dem Meldepflichtigen den Einzug oder den Auszug schriftlich zu bestätigen. Der Meldepflichtige hat dem Wohnungsgeber die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlichen Auskünfte zu geben.

In Berlin ähnlich.

Wird vielleicht anmeldetechnisch unterschieden zwischen "Wohnung", definiert "zum Wohnen und Schlafen geeignet", und "Gewerbe-Sitz"?

Im TV-Bericht kams so nicht raus, und die Meldebehörde sagte in die Kamera sinngemäss: "Is nun mal so, können wir nix machen"

Na, o.k., ich frag mal den Spiegel selbst, was diese Info sollte.

Danke.
Peter
Cool
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Evtl. wurde hier ja auch die Anmeldung eines Wohnsitzes mit der Anmeldung eines Gewerbes verwechselt?
Bei der Anmeldung eines Wohnsitzes will die Meldebehörde üblicherweise eine Bestätigung über den Kauf oder die Miete von Wohnung oder Haus haben.
Bei der Anmeldung eines Gewerbes wird die angegebene Anschrift des Anmeldenden üblicherweise nicht überprüft.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.04.05, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

http://streitsache.blogspot.com/2005/03/achtung-sehr-faul.html
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sabahueho
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ arzthaftungsfrage

Was hat dieser Link über Mietnomaden mit polnischen Ich-AG´s zu tun?
Dein Link würde eher in die Rubrik Mietrecht passen, aber aus meiner Sicht nicht zu dem Beitrag.
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