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Sido
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 15:31    Titel: MiStra Antworten mit Zitat

Wann wird eine MiStra-Meldung an die Innenrevision geschickt?
Direkt nach der Anzeigenaufnahme durch die Polizei oder wenn die StA den Vorgang erhält?

Was wäre, wenn gegen einen Beamten ermittelt wird und die Polizei selbst das Verfahren einstellt, da keine Straftat erkennbar ist oder die Beweise zu dünn sind und den Vorgang gar nicht an die StA geschickt wird?
Wird dann trotzdem eine MiStra - Meldung geschrieben?
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder Vorgang bei der Polizei, der eine strafbare Handlung bzw. den Verdacht hierzu begründet, MUSS zwingend an die StA versandt werden. Diese entscheidet dann weiter, ob ermittelt wird, das Verfahren eingestellt oder ggfls. Anklage zu erheben ist. Die Mitteilung nach MiStra erfolgt in der Abschlussverfügung durch die StA, und zwar in jedem Fall, auch bei Einstellung des Verfahrens, und wird bei dem Beamten wohl in der Personalakte landen - was bei einer Einstellung aus § 170 II StPO (kein hinreichender Tatverdacht) wohl kein weiteres Problem darstellen dürfte Winken
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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