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Weiterbildung wenn arbeitslos

 
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Silke
Gast





BeitragVerfasst am: 11.10.04, 07:57    Titel: Weiterbildung wenn arbeitslos Antworten mit Zitat

Frage
Ich bin fast ein Jahr arbeitslose Altenpflegerin, möchte gerne Pflegedienstleitung lernen.
Das kostet ca 2900 Euro, geht ein Jahr.
Welche Rechte habe ich beim Arbeitsamt? Bezahlen die mir das( oder zum Teil ), müssen die das, oder ist es eine freiwillige Leistung des Arbeitsamtes Weiterbildungen zu finanzieren?
Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe
Silke
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 11.10.04, 08:03    Titel: Re: Weiterbildung wenn arbeitslos Antworten mit Zitat

Es ist eine Kann-Leistung, kann also auch abgelehnt werden.

Denkbar wäre auch eine Finanzierung über das Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz, dafür sind meist kommunale Ämter zuständig.
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