Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.10.04, 07:57 Titel: Weiterbildung wenn arbeitslos
Ich bin fast ein Jahr arbeitslose Altenpflegerin, möchte gerne Pflegedienstleitung lernen.
Das kostet ca 2900 Euro, geht ein Jahr.
Welche Rechte habe ich beim Arbeitsamt? Bezahlen die mir das( oder zum Teil ), müssen die das, oder ist es eine freiwillige Leistung des Arbeitsamtes Weiterbildungen zu finanzieren?
Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe
Silke
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.