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Gegenstandswert bei Darlehen

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.10.04, 11:25    Titel: Gegenstandswert bei Darlehen Antworten mit Zitat

Hallo!
War eine ganze Weile nicht da, deshalb nochmal meine Frage von damals zum Nachfassen:

Wie errechnet sich der Gegenstandswert für die Anwaltsrechnung bei einer Scheidung, wenn vorhandene Immobilien noch mit Hypotheken belastet sind?
Beispiel: Wert der Immobilie: € 100.000,-
Darlehen für diese Immobilie: € 50.000,-
Beläuft sich der Streitwert (Gegenstandswert) auf € 150.000,-? Auf 100.000,-? oder auf 50.000,-?



Ich erhielt auch eine nette Antwort:


Der Gegenstandswert einer Scheidung errechnet sich erstmal nach dem Einkommen. Und zwar das dreifache Monatseinkommen beider Parteien zusammen.
Vom Hauswert erden dann ca. 5 % dazugerechnet. Darlehen wird nicht abgezogen.
RA Andreas Moser


Wo sind die ca(?!) 5% rechtlich nachvollziehbar?
Wird das Darlehen also zu 100% und das Haus zu 5% angerechnet?
Gilt das nur für selbstgenutzte Immobilien oder auch für Kapitalanlagen?

Die wunderbare Seite rechtsanwaltsgebuehren.de hilft da auch nicht weiter.

Merci für gute Tips!
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