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Verfasst am: 11.10.04, 11:25 Titel: Gegenstandswert bei Darlehen
Hallo!
War eine ganze Weile nicht da, deshalb nochmal meine Frage von damals zum Nachfassen:
Wie errechnet sich der Gegenstandswert für die Anwaltsrechnung bei einer Scheidung, wenn vorhandene Immobilien noch mit Hypotheken belastet sind?
Beispiel: Wert der Immobilie: € 100.000,-
Darlehen für diese Immobilie: € 50.000,-
Beläuft sich der Streitwert (Gegenstandswert) auf € 150.000,-? Auf 100.000,-? oder auf 50.000,-?
Ich erhielt auch eine nette Antwort:
Der Gegenstandswert einer Scheidung errechnet sich erstmal nach dem Einkommen. Und zwar das dreifache Monatseinkommen beider Parteien zusammen.
Vom Hauswert erden dann ca. 5 % dazugerechnet. Darlehen wird nicht abgezogen.
RA Andreas Moser
Wo sind die ca(?!) 5% rechtlich nachvollziehbar?
Wird das Darlehen also zu 100% und das Haus zu 5% angerechnet?
Gilt das nur für selbstgenutzte Immobilien oder auch für Kapitalanlagen?
Die wunderbare Seite rechtsanwaltsgebuehren.de hilft da auch nicht weiter.
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