Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.04.05, 17:58 Titel: Fehlberatung beim Auslandsversicherungsschutz
Wer haftet eigentlich, wenn im Reisebüro auf Nachfrage nach einem Auslandsreisekrankenschutz die Aussage getätigt wurde," Braucht man nicht, da die Versicherung eh nicht eintritt! Das Geld können Sie sich sparen!" und dann im Urlaub tatsächlich ein Schadensfall eintritt?
Ist überhaupt jemand haftbar oder liegt die Verantwortung beim Reisenden, denn er hätte sich ja besser informieren können und die Aussage des Beraters nicht glauben müssen?
Danke für die hoffentlich schnelle Auskunft
Cookie25
Ich arbeite selbst im Reisebüro und frage aber für Bekannte meiner Schwiegereltern nach, die (gottseidank ) nicht bei mir gebucht haben.
Die beiden haben über ein Reisebüro einen Urlaub für die Türkei gebucht. Sind dort auch angekommen und am zweiten Tag sofort in die Klinik, da er einen Kreislaufzusammenbruch erlitten hat. Jetzt fragen eben meine Schwiegereltern, ob ich den Bekannten irgendwie helfen kann, da ich ja "vom Fach" bin. Muss aber ehrlich gestehen, dass ich mit sowas noch keine Erfahrung habe, da ich um die Notwendigkeit der Auslandskrankenversicherung weiss. Deswegen hoffe ich, auf diesem Weg, eine Lösungshilfe zu finden.
Gruß Cookie25
Das Reisebüro ist aufgrund der EU-Informationspflichten verpflichtet, die Kunden bei Buchung nachweislich auf die Möglichkeit einer Storno- und Reiseversicherung hinzuweisen.
Wieso eine Reisebüromitarbeiterin ihrem eigenen Geschäft Feind ist und von einer Versicherung abrät, weiss ich nicht. Vielleicht erlag sie dem Irrtum, dass vorhandene Leiden nicht versicherbar sind (bzw. bei verschiedenen Versicherungen bei unvorhersehbarem Neuaufflammen bis zu einem bestimmten Betrag).
In deinem Fall sehe ich keine Hilfemöglichkeit: keine Versicherung - eine Krankenhauseinlieferung ist erfolgt - somit muss der Erkrankte für die Kosten selbst aufkommen.
Gibt es eventuell eine private Zusatzversicherung?
Ist die Person beim (Wortsperre: Firmename) Mitglied und hat einen Schutzbrief, der eventuell einen Krankenschutz inkludiert?
Ist die Person Mitglied vom Alpenverein oder einer Feuerwehr oder ähnlichem? Meist haben diese Organisationen Versicherungen für ihre Mitglieder.
Ansonsten, so leid es mir tut, aber dann haben die Bekannten deiner Schwiegereltern Pech!
Bitte liebe Kollegen: Nachweislich die Kunden auf die Abschlussmöglichkeit einer Versicherung hinweisen: Reiseversicherung gewünscht: o ja o nein - Zutreffendes im Zuge der Beratung und Anmeldung ankreuzen!!!!
Superlieben Dank für die Info, allerdings ist meine "Schuldfrage" damit noch nicht ganz geklärt. Gibt es denn überhaupt eine Handhabe gegen die Falschberatung der Beraterin, oder steht Aussage gegen Aussage? Ist immer knifflig, ich weiß, weil man ja selbst nicht bei der Beratung dabei war und somit auch nur auf Gehörtes vertrauen kann.
Auf jeden Fall nochmals Danke und liebe Grüße
Cookie25
Von außen betrachtet halte ich es nicht für ausgemacht, dass da eine "Falschberatung" stattgefunden hat. Da sind noch so viele Lücken für Missverständnisse und Fehlinterpretationen ... Am Ende wird das Frage- und Antwortspiel des Beratungsgesprächs zu untersuchen sein, und falls nicht jemand eine Videokamera hat mitlaufen lassen oder unbefangene Zeugen dabei waren, wird man nicht sehr weit kommen.
Über die diesbezüglichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten sollten sich die Betroffenen am besten mit einem Anwalt beraten.
ein Indiz könnte sein, dass die Beraterin nicht schriftlich nachweisen kann, die Kunden auf die Möglichkeit der Versicherung hinzuweisen - so wie es die Info-Pflichten im Grunde vorschreiben, nachweislich...
Danke für die Hilfe, jetzt hab ich erstmal auch was, was ich der Dame und dem Herrn zeigen kann.
und das nächste mal buchen die garantiert bei mir, da passiert sowas nicht
Viele Grüße
Cookie25
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.