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Verfasst am: 28.04.05, 19:04 Titel: Versandhandel - Ware mangelhaft
Käufer K hat von Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkaufer E ein Armband gekauft. Da dieses Armband schon öfter verkauft wurde und immer vom gleichen Lieferanten bezogen wurde, wurde es vor dem Einstellen nicht noch einmal nachgemessen. Dem Kunde wurde dieser Irrtum so mitgeteilt ....
Lt. AGB hat der Kunde Rücksendungen bis zu einem Warenwert von EUR 40,- frei zu machen.
Verkäufer E hat dem Kunden nun folgendes Angebot unterbreitet:
a) Er schickt die Ware auf seine Kosten (des Käufers) zurück und bekommt Kaufpreis + 1 x Porto erstattet. Die Rücksendung geht zu seinen Lasten
b) Er erhält einen 10%igen Rabatt
Beides hat der Kunde abgelehnt und wollte statt dessen ein Erweiterungsglied, welches der Verkäufer nicht führt (daher o.g. Angebote).
Jetzt droht er mit einer Anzeige wegen Betruges.
Die Frage: Ist das nun Betrug, wenn es bei der Beschreibung einen Irrtum gegeben hat? (Von Versandhäusern kenne ich das, dass immer mal ein Irrtum passieren kann oder muß in der Beschreibung explizit darauf hingewiesen werden?).
warum überweist du ihm/ihr das geld nicht einfach zurück und gut ist? du schreibst eine mail, von wegen tut mir leid, hier liegt eine verwechslung vor usw.
klar ist das zustand und artikel der beschreibung entsprechen müssen, tun sie das nicht liegt kein kaufvertrag vor, dem käufer ist, sofern er/sie bezahlt hat sein geld zu erstatten, inkl. aller auslagen.
Weil der Kunde das so irgendwie nicht wollte. Der Kunde hat ja aufgrund der Vorschläge sofort mit Betrug gedroht .... daher wollte ich erst einmal nachfragen, wie das grundsätzlich so aussieht.
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