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Ich hoffe, ich habe einigermaßen das das rechte Forum genommen.
Jemand kann aufgrund finanzieller Rückschläge eine Rechnung nicht bezahlen und legt daher die eidesstattliche Versicherung ab. Nach 2,5 Jahren meldet sich ein zweiter Gläubiger per Anwalt und bittet um die Zahlung einer Summe X die noch verzinst wurde. Wie verhält es sich nun, dass eine Schuldsumme trotz Abgabe der eV verzinst wird? Die Summe X entstand nach Abgabe der eV. Die Summe X beinhaltet auch: Gläubiger-Spesen, Bearbeitungsgebühren, Bonitätsprüfungskosten und Mahnkosten des Anwalts.
Hätte der Anwalt nicht bereits bei der Bonitätsprüfung feststellen müssen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist?
mfg,
R. Herbst
Edit: Der Schuldner ist durchaus gewillt, die Summe X zu zahlen aber er kennt sich nicht mit den Mehrkosten aus, ob diese jetzt rechtens sind oder nicht
Eine eV befreit weder von der Verpflichtung zur Zahlung der Forderung, noch befreit sie von der Verpflichtung zur Zahlung der Zinsen und der notwendigen Kosten. Sinn und Zweck der eV ist es dem Gläubiger umfassend über die finanzielle Situation des Schuldners aufzuklären um ihm Möglichkeiten zur Pfändung aufzuzeigen. Einen Schuldnerschutz bietet die eV nicht. Der Schuldner sollte hier vielmehr vorsichtig sein, denn die Tatsache, dass nach der eV noch Verbindlichkeiten eingegangen wurden, die nicht gezahlt werden konnten bringt einen üblen Betrugsverdacht mit sich.
Diesen Betrugsverdacht kann der Schuldner gleich ausräumen und klären. Es handelt sich dabei um eine Jahresendabrechnung eines Stromlieferanten, bei dem der Schuldner eine Nachzahlung zu leisten hat. Diese Endabrechnung kam nunmal erst am Ende eines Jahres wohingegen die eV anfangs eines jahres abgeben wurde.
Dem Schuldner ist schon klar, dass die eV nicht von der Zahlung befreit. Es wundert ihn nur, dass man einen ohnehin schon zahlungsunfähigen Schuldner noch Mehrkosten aufsetzt (39? für den Anwaltsbrief wobei das Anwaltsbüro noch 10% der Schuldsumme bekommt) wo es doch ein einfaches Telefonat mit der Nachfrage nach Zahlungsfähigkeit auch getan hätte.
Hä? Wie stellen Sie sich so ein Telefonat denn vor?
Telefon klingelt.
Schuldner hebt ab und meldet sich.
Am anderen Ende: "Gläubiger hier, können Sie zahlen?"
Schuldner: "Nö."
Gläubiger: "OK, schönen Tach noch und entschuldigen Sie, dass wir Sie belästigt haben."
Telefon klingelt,
Schuldner hebt ab,
"Hallo... hier ist die LVA.... Wir haben da einen Rentenüberschuß auf Ihrem Konto... Haben Sie eine Bankverbindung für mich?"
Schuldner freut sich, es gibt noch Wunder auf dieser Welt und nennt das Konto seiner Freundin, von deren Einkommen (u.a.) er lebt!
"Vielen Dank... lacht der Anwalt auf der anderen Seite. Ist das Ihr Konto?"
"Jaja"... Ist dann meist die falsche Antwort! Und schon spricht der nette Herr von der Bank ein paar Tage später mit der Freundin, die eh schon die Nase voll hat
Das schlimme ist, dass der Schuldner dieses Gespräch auch wieder bezahlen muß, obwohl es dem Gläubiger NICHTS gebracht hat!
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