Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schuldverzinsung trotz eV?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schuldverzinsung trotz eV?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Herbst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:24    Titel: Schuldverzinsung trotz eV? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hoffe, ich habe einigermaßen das das rechte Forum genommen.

Jemand kann aufgrund finanzieller Rückschläge eine Rechnung nicht bezahlen und legt daher die eidesstattliche Versicherung ab. Nach 2,5 Jahren meldet sich ein zweiter Gläubiger per Anwalt und bittet um die Zahlung einer Summe X die noch verzinst wurde. Wie verhält es sich nun, dass eine Schuldsumme trotz Abgabe der eV verzinst wird? Die Summe X entstand nach Abgabe der eV. Die Summe X beinhaltet auch: Gläubiger-Spesen, Bearbeitungsgebühren, Bonitätsprüfungskosten und Mahnkosten des Anwalts.
Hätte der Anwalt nicht bereits bei der Bonitätsprüfung feststellen müssen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist?

mfg,

R. Herbst

Edit: Der Schuldner ist durchaus gewillt, die Summe X zu zahlen aber er kennt sich nicht mit den Mehrkosten aus, ob diese jetzt rechtens sind oder nicht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Eine eV befreit weder von der Verpflichtung zur Zahlung der Forderung, noch befreit sie von der Verpflichtung zur Zahlung der Zinsen und der notwendigen Kosten. Sinn und Zweck der eV ist es dem Gläubiger umfassend über die finanzielle Situation des Schuldners aufzuklären um ihm Möglichkeiten zur Pfändung aufzuzeigen. Einen Schuldnerschutz bietet die eV nicht. Der Schuldner sollte hier vielmehr vorsichtig sein, denn die Tatsache, dass nach der eV noch Verbindlichkeiten eingegangen wurden, die nicht gezahlt werden konnten bringt einen üblen Betrugsverdacht mit sich.
Nach oben
Herbst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Diesen Betrugsverdacht kann der Schuldner gleich ausräumen und klären. Es handelt sich dabei um eine Jahresendabrechnung eines Stromlieferanten, bei dem der Schuldner eine Nachzahlung zu leisten hat. Diese Endabrechnung kam nunmal erst am Ende eines Jahres wohingegen die eV anfangs eines jahres abgeben wurde.
Dem Schuldner ist schon klar, dass die eV nicht von der Zahlung befreit. Winken Es wundert ihn nur, dass man einen ohnehin schon zahlungsunfähigen Schuldner noch Mehrkosten aufsetzt (39? für den Anwaltsbrief wobei das Anwaltsbüro noch 10% der Schuldsumme bekommt) wo es doch ein einfaches Telefonat mit der Nachfrage nach Zahlungsfähigkeit auch getan hätte.

mfg,

R. Herbst
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hä? Wie stellen Sie sich so ein Telefonat denn vor?

Telefon klingelt.
Schuldner hebt ab und meldet sich.
Am anderen Ende: "Gläubiger hier, können Sie zahlen?"
Schuldner: "Nö."
Gläubiger: "OK, schönen Tach noch und entschuldigen Sie, dass wir Sie belästigt haben."

Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Meistens läuft es doch eher so:

Telefon klingelt,
Schuldner hebt ab,
"Hallo... hier ist die LVA.... Wir haben da einen Rentenüberschuß auf Ihrem Konto... Haben Sie eine Bankverbindung für mich?"

Schuldner freut sich, es gibt noch Wunder auf dieser Welt und nennt das Konto seiner Freundin, von deren Einkommen (u.a.) er lebt!

"Vielen Dank... lacht der Anwalt auf der anderen Seite. Ist das Ihr Konto?"

"Jaja"... Ist dann meist die falsche Antwort! Und schon spricht der nette Herr von der Bank ein paar Tage später mit der Freundin, die eh schon die Nase voll hat Smilie

Das schlimme ist, dass der Schuldner dieses Gespräch auch wieder bezahlen muß, obwohl es dem Gläubiger NICHTS gebracht hat!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.