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Verfasst am: 28.04.05, 14:07 Titel: Im Interesse einer Klassengemeinschaft
Hallo!
Ich schreibe hier im Interesse einer Klassengemeinschaft.
Wir sind 15 Hörer eines Abendschulgymnasiums. Einer unserer Lehrer soll nun zum Sommer hin in Pansion geschickt werden. Dieser wiederum schrieb an den Schulrat mit der Bitte um eine Verlängerung seiner Amtszeit als Lehrer für unseren Kurs, da er uns gerne bis zum Abitur begleiten will, welches im kommenden Jahr ansteht.
Die Anwort auf sein Schreiben war nicht sehr erfreulich und die Chance, dass er nicht in Pansion geht, sinkt gegen 0.
Wir als Hörergemeinschaft erachten einen Lehrerwechsel so kurz vor dem Abi als große Gefahr eines Leistungsabfalls, was gerade in einem Leistungskurs große Folgen haben könnte. Die ganze "Klasse" ist sich einig, dass wir zusammen mit dem derzeitigen Lehrer sehr gute Leistungen erzielen, was wohl nicht zuletzt auch auf die gegenseitig stimmende Chemie zurück zuführen ist.
Meine Frage nun: Ist es uns als Klasse möglich, dem Lehrer in irgendeiner Art und Weise unsere Unterstützung zukommen zu lassen? Würde eine Brief mit unserem Standpunkt an den Senat oder dem Schulrat eventuell was bewirken? Besteht überhaupt die Möglichkeit, jemanden im Beamtentum zu lassen obwohl er das Pansionsalter erreicht hat?
Nun, es werden mehrere Lehrkräfte die Schule verlassen. Es kommt aber definitiv nur eine neue Lehrkraft als "Ersatz". Die Schule ist, was Lehrkörper betrifft, eh schon unterbesetzt.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, jemanden im Beamtentum zu lassen obwohl er das Pansionsalter erreicht hat?
Zumindest hat es diese Möglichkeit mal gegeben. Ich kann mich noch gut an unsere langen Gesichter erinnern, als uns unsere Musiklehrerin vor den Sommerferien, in denen sie 65 wurde, eröffnete, dass sie uns noch 2 weitere Jahre 'beglücken' wird. Damals hätte ich mir gewünscht, dass das nicht geht. Aber das ist nun schon mehr als ein Viertel Jahrhundert her... _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.04.05, 09:32 Titel:
Guten Tag,
die Hinausschiebung der Altersgrenzef für einen Beamten ist auf dessen Antrag jeweils bis zu einem Jahr, jedoch nicht länger als bis zum 68. Lj. möglich. Allerdings muss dafür ein "dienstliches" Bedürfnis, in manchen Bundesländern "dringende dienstliche Rücksichten" vorhanden sein. Diese Beurteilung obliegt i.d.R. dem Schulleiter. Wenn´s mit dem Krieg gibt (so erging´s mir einmal) schmettert der den Antrag ab.
Danke für die Infos. Werde mich dann mal mit unserem Rektor zusammen setzen und die Situation weiter erläutern und wie wir dann verfahren wollen.
Ich nehme mal an, dass ein Brief von der Hörerschaft an den Senat wenig bis gar nicht beeindrucken wird?! Oder kann man die Hoffnung haben, dass man unsere Interessen in der Entscheidung mit berücksichtig?
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