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Verbraucherinsolvenzverfahren - vorzeitige Ablösung

 
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mare
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 21:10    Titel: Verbraucherinsolvenzverfahren - vorzeitige Ablösung Antworten mit Zitat

Wenn man während eines Insolvenzverfahrens (in der Wohlverhaltensphase) eine Erbschaft macht und diese (ungeachtet dessen, ob es sich um mehr als die Hälfte des Erbes handelt) zur Ablösung der kompletten Schulden verwenden will, wie errechnet sich die Insolvenzmasse und was ist für den Schuldner zusätzlich an Kosten zu den eigentlichen Schulden (z.B. für Treuhänder, Gericht) zu zahlen?
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