Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wenn man während eines Insolvenzverfahrens (in der Wohlverhaltensphase) eine Erbschaft macht und diese (ungeachtet dessen, ob es sich um mehr als die Hälfte des Erbes handelt) zur Ablösung der kompletten Schulden verwenden will, wie errechnet sich die Insolvenzmasse und was ist für den Schuldner zusätzlich an Kosten zu den eigentlichen Schulden (z.B. für Treuhänder, Gericht) zu zahlen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.