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Im August habe ich via Internetauktionshaus [Name geändert] einen gebrauchten 21" Monitor bei der Firma DELWI GMBH ersteigert (mit 12 Monaten Garantie). Bis jetzt habe ich drei Geräte jeweils im Austausch erhalten, von denen kein Gerät wie versprochen funktionierte (das letzte ließ sich nicht mal anschalten).
Ab wann kann ich eine Entschädigung für meinen Aufwand geltend machen (Transport, Verpackungen, Emails) bzw. ab wann gilt das Verhalten als Täuschung?
so gings mir auch mal mit ner Gitarre die jedesnal am Hals gebrochen war war n riesiger aufwand um den ganzen scheiss zurückzubekommen aber dann hat mir n Kummpel nen link gegeben auf dem des ganze racht zeux da steht un dann hats einiger maßen geklappt.
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