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Verfasst am: 26.09.04, 09:36 Titel: Schaden am Behinderten-Kfz
Eine Freundin von mir ist schwerbehindert. Sie hat daher ein dementsprechend umgebautes Kfz. Ihr ist vor einigen Tagen jemand hinten draufgefahren. Jetzt würde ich gerne wissen, ob sie ein Anspruch auf ein behinderten gerechtes Fahrzeug während der Zeit hat, wo ihr Auto in der Werkstatt ist und wie hoch der Nutzungsausfall für Behinderten-Kfz ist.
Danke.
Verfasst am: 27.09.04, 11:01 Titel: Re: Schaden am Behinderten-Kfz
Hallo,
am einfachsten ist es wenn deine Freundin mal bei der eigenen KFZ Versicherung anruft und nachfragt. Die Regelungen geltend eigentlich für alle Vesicherer.
Verfasst am: 27.09.04, 12:10 Titel: Re: Schaden am Behinderten-Kfz
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hallo,
am einfachsten ist es wenn deine Freundin mal bei der eigenen KFZ Versicherung anruft und nachfragt.
Halte ich persönlich vielleicht nicht für das Allerbeste, da Kfz-Versicherungen im Allgemeinen auch bestrebt sind, die Kosten so gering wie möglich zu halten - so dass auch von der eigenen Versicherung nicht unbedingt die Top-Auskunft zu erwarten ist.
Natürlich hat Ihre Freundin einen Anspruch auf ein entsprechendes Fahrzeug. Am besten Angebote bei ca. 3 Autovermietern einholen (wenn es denn in annhembarer Nähe überhaupt so viele gibt) und das im Verhältnis günstigste Angebot wählen. Dann gibt es aber logischerweise keinen Nutzungsausfall.
Mir ist nicht bekannt, dass es für behindertengerechte Fahrzeuge eine besondere Nutzungsausfalltabelle gibt - daher wird sich der Nutzungsaufall letztendlich an den Kosten orientieren, die ein derartiger Mietwagen kosten würde (allerdings mit deutlichen Abschlägen). Im Zweifel würde ich auch dazu raten, diese Angelegenheit durch einen Anwalt regeln zu lassen, da die Kosten von der gegnerischen versicherung übernommen werden.
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