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Verfasst am: 01.05.05, 19:31 Titel: namen von polizeibeamten
kann jemand die rechtliche grundlage nennen auf der polizeibeamte verpflichtet sind ihren namen in verhaftungs- und einschließungssituationen zu nennen???
danke für die schnelle antwort.
ich habe in mehreren publikationen und auch in anderen internetforen gelesen, dass polizisten dazu verpflichtet sind. zumindest in dem fall wenn man konkret von einer polizeilichen maßnahme betroffen ist. ebenso habe ich gehört, dass diese beamten den namen ihres vorgesetzten oder des einsatzleitern nennen müssen. stimmt das ebenfalls nicht?
Das mag von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. In manchen Bundesländern ist es beispielsweise Pflicht, den Namen gut sichtbar an der Uniform zu tragen, in anderen wiederum nicht. Bei Polizisten in zivil entfällt das dann natürlich.
Für Berlin kann ich sagen: Jeder Polizist ist verpflichtet, seine Dienstnummer in Form einer Dienstkarte auszuhändigen, damit man sich notfalls beschweren kann. Den Namen nennen muß er aber nicht.
nö, Isser nicht.
Im Beschwerdefall reicht Ort und Zeit für eine DA oder das Kennzeichen des Fustrkw
@ A. Wedel
Ich vergaß natürlich zu erwähnen, das meine Auskunft nur für NRW gilt.
Ein Namensschild wurde vor langer Zeit mal in Erwägung gezogen und kurz dannach verworfen.
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