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Aufteilung bei Ratenzahlung auf Zinsen und Hauptforderung

 
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Nippi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 01.05.05, 23:05    Titel: Aufteilung bei Ratenzahlung auf Zinsen und Hauptforderung Antworten mit Zitat

X schuldet y einen Betrag, der wie üblich verzinst wird. Y erlaubt X den Betrag in Raten zahlen zu dürfen. Wie ist nun die Aufrechnung zur Hauptforderung und Zinsen? Werden eingehende Geldbeträge erst auf die Zinsen gebucht und dann Hauptforderung oder umgekehrt oder wird das prozentual verrechnet?
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Joachim Wagener
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 429
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 01.05.05, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nippi;
Zitat:
(...)Wie ist nun die Aufrechnung zur Hauptforderung und Zinsen? Werden eingehende Geldbeträge erst auf die Zinsen gebucht und dann Hauptforderung oder umgekehrt (...)

Die Antwort findet sich im BGB:
Zitat:
BGB § 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.

Alles klar?
_________________
Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Wagener

Unverbindliche Aussage zur o.g. allgemeinen Sachverhaltsschilderung!
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Nippi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man aber immer erst auf die Zinsen bucht, dann wird die Hauptforderung (bei großen Beträgen) nie kleiner oder eher schwierig.
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