Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 01.05.05, 23:05 Titel: Aufteilung bei Ratenzahlung auf Zinsen und Hauptforderung
X schuldet y einen Betrag, der wie üblich verzinst wird. Y erlaubt X den Betrag in Raten zahlen zu dürfen. Wie ist nun die Aufrechnung zur Hauptforderung und Zinsen? Werden eingehende Geldbeträge erst auf die Zinsen gebucht und dann Hauptforderung oder umgekehrt oder wird das prozentual verrechnet?
(...)Wie ist nun die Aufrechnung zur Hauptforderung und Zinsen? Werden eingehende Geldbeträge erst auf die Zinsen gebucht und dann Hauptforderung oder umgekehrt (...)
Die Antwort findet sich im BGB:
Zitat:
BGB § 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.
Alles klar? _________________ Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Wagener
Unverbindliche Aussage zur o.g. allgemeinen Sachverhaltsschilderung!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.