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Hallo Forumsteilnehmer, meine 11/99 abgeschlossene (d.h. Wechsel in beitragsgünstigere) Berufsunfähigkeitsversicherung hat mir nach eingetretenem Schadensfall den Versicherungsschutz gekündigt, da ich nicht alle Arztbesuche in den 5 Jahren angegeben hatte. Die m. E. wichtigsten....da ich nach Checkup gesund war hatte ich angegeben. Es sind nur 2 Zeilen im Aufnahmevertrag vorgesehen. Hausarzt und Krankenhausaufenthalt waren von mir vermerkt. Es gab auch keine gesundheitliche Einschränkungen. Die Versicherung sieht das anders....so ein Ärger. Gleichzeitig habe ich damals noch 3 Lebensversicherungen bei der selben Gesellschaft abgeschlossen. Da ist man erstmal willkommen....so ist mein Eindruck....aber im Leistungsfall...Also Vorsicht....erst jetzt setze ich mich mit der Problematik der Versicherungspolice auseinander. Hoffentlich ist es nicht zu spät....habe den Versicherungsombudsmann eingeschaltet....scheint aber dennoch ein Rechtsstreit zu werden....Gibt es die Möglichkeit noch eine Rechtsschutzversicherung diesbezüglich abzuschließen. Selbst diese fehlt mir....da ich mich ja gut beraten und betreut glaubte. bzw. wer hat die besten Erfahrungen mit einem Fachanwalt gemacht? Habe zur Zeit keinerlei Einnahmen - gibt es Stellen, die in diesem Fall weiterhelfen können?
Zum Thema Ombudsmann. Es ist nicht lange her dass ein Betroffener postete sich bei dieser Problematik an den Ombudsmann gewandt zu haben. Seine Versicherung hatte (wie in den meisten Fällen) wegen einer angeblich vorliegenden arglistigen Taeuschung die Leistung verweigert.
Das ganze hat in letzter Konseguenz nur dazu geführt dass er im Vorfeld zu einer Zivilklage die sich locker mal über 8 Jahre hinziehen kann fast 2 Jahre verplempert hat weil eine Einigug nicht zustande kam.
Das kann ganz einfach so laufen, dass z. b. wie in diesem geschilderten Fall der Vorwurf der arglistigen Taueschung zurückgenommen wird, die Berufsunfähigkeit aber trotzdem abgestritten wird. Ein toller Erfolg.
Die Fristen zur Klageerhebung ruhen zwar bei diesem Ombudsmannverfahren, aber der mühsame Weg über eine Zivilklage wird bei Misserfolg nicht verkürzt.
Bedenken sie auch dass sie hier auf dem Klageweg mindestens 20.000 EURO (natürlich im Detail abhängig vom Streitwert) einzukalkulieren haben. Das sind in ca. nur ihre Kosten. Wenn sie nicht obsiegen haben sie in etwa die gleiche Summe der gegnerischen Anwälte auch noch am Hals.
Sie wären nicht der erste der schon aus diesem Grunde nicht klagen kann.
Das mit der Rechtsschutzversicherung geht natürlich nicht, sie können kein brennendes Haus versichern. Das sollte ihnen eigentlich klar sein. Kommt der Vorwurf der arglistigen Taueschung nicht vom Tisch, würde ihre Rechtsschutzversicherung im übrigen die volle Summe von ihnen zurückfordern oder sich schon während der Streitphase zickig zeigen. Die schenken sich da auch nichts. Selbst erlebt.
In den mehr als 6 Jahren die ich mich jetzt in der gleichen Situation auf dem Klageweg befinde gibt es eigentlich nichts an Unglaublichkeiten die ich nicht erlebt habe.
Viel Glück. Sie werden es brauchen.
Danke für Ihren Beitrag - ich habe einfach keinen Nerv und auch kein übriges Geld um zu streiten - ich hoffe nur, daß möglichst viele Versicherte genau diesen Punkt - den ich glaubte richtig beantwortet zu haben - überprüfen werden, damit diese vor Überraschungen im Leistungsfall gewarnt sind und möglichst wenig Ärger haben.Was nützt diese Versicherung, wenn sie sich dann letztendlich an Punkten aufhängen kann um einfach nicht bezahlen zu müssen. Sie haben die meiste Erfahrung - wie man die Leistungsverpflichtung vermeiden kann. Am liebsten würde ich noch heute alle Versicherungen kündigen - Das Vertrauen im Ernstfall richtig und gut versichert zu sein ist m. E. ein schöner Werbespruch - nichts weiter.
So wie ich gelesen habe gibt es ein aktuelles Urteil. Die Versicherung verweigerte die Zahlung aus ähnlichem Grunde. Der Versicherungsnehmer gewann allerdings weil er darstellte das der Vermittler den Antrag ausfüllte und nicht explizit nach dem Gesundheitszustand / Behandlungen fragte. Die Versicherung müsste nun beweisen das er es getan hat und das kann sie nicht.
Die Versicherung muss nun die Leistung bringen.
Du solltest allerdings noch ein weiteres Problemchen haben. Da Dein Vertrag schon etwas älter ist beinhaltet er mit Sicherheit auch noch eine "abstrakte Verweisung auf andere Berufe". In dem Fall ist eh immer fraglich ob die Versicherung zahlt denn kannst Du einen artverwandten Beruf/Tätigkeit ausüben der Deinen bisherigem Lebensstand entspricht (subjektive Beurteilung) dann wird die Versicherung von der Leistung befreit.
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