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Für Sie ist das Zurückgeben einer Lastschrift kostenlos.
Der Abbuchende wird mit den Bankgebühren beider Banken (eigen und fremd) belastet.
Das ganze schwankt je nach beteiligten Banken und je nach Höhe des Betrages zwischen 3,- und 15,- Euro.
Der Abbuchende darf ggfs. - je nach vertraglicher Vereinbarung - im Falle einer ungerechtfertigten Rückgabe einer Lastschrift eigene Bearbeitungsentgelte hinzuaddieren.
Wenn der Abbuchende diese Kosten Ihnen gegenüber als Schadensersatz geltend machen will, muss er sie im Zweifel natürlich nachweisen.
Dazu reicht ja eine Kopie des Kontoauszuges mit der betreffenden Rücklastschrift, da sind die Gebühren entsprechend mit ausgewiesen.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.05.05, 09:30 Titel:
Hallo,
das hat mit Betrug nichts zu tun und ist auch strafrechtlich nicht relevant.
Vereinfacht gesagt : Wer durch das Verhalten eines anderen einen Schaden erleidet, bekommt den vom Verursacher ersetzt. (§823 BGB)
Durch das Verhalten des Kontoinhabers (unberechtigter Widerspruch) hat der Zahlungsempfänger einen Schaden erlitten und kann den geltend machen. Dieser Schaden besteht nicht nur aus den Gebühren der anderen Banken (es sind immer zwei), sondern auch aus seinem eigenen Bearbeitungsaufwand.
Es gibt viele Urteile zu der Zulässigkeit dieser eigenen Gebühren in einem vertretbaren Rahmen, aber 5, sogar 10 Euro werden da als zulässig angesehen. Dazu kommen noch die Auslagen der Banken. Die Bank des Kontoinhabers schlägt pauschal 3 Euro drauf, die Spesen der Bank des Zahlungsempfängers sind variabel (teilweise Verhandlungssache) und meist auch betragsabhängig.
Wenn der Zahlungsempfänger vorgibt einen Schaden X in einer bestimmten Höhe erlitten zu haben, was de facto nicht der Fall ist und er Betrag X nun vom Kontoinhaber haben möchte, so handelt es sich sehr wohl um einen strafbaren Betrugsversuch.
Ausserdem ergibt sich der Schadensersatzanspruch nicht aus deliktischen Ansprüchen (823BGB), sondern aus vertraglichen Ansprüchen, die in §280ff BGB geregelt sind.
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