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Rücklastschriftgebühren

 
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nep1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 08:28    Titel: Rücklastschriftgebühren Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wenn ich eine Lastschrift zurückgebe und es sich als nicht berechtigt rausstellt habe ich ja die Kosten für die Rücklastschrift zu tragen.

Wie hoch darf diese Max sein ? Gibt es da irgendwo eine Richtlinie ?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Für Sie ist das Zurückgeben einer Lastschrift kostenlos.
Der Abbuchende wird mit den Bankgebühren beider Banken (eigen und fremd) belastet.
Das ganze schwankt je nach beteiligten Banken und je nach Höhe des Betrages zwischen 3,- und 15,- Euro.
Der Abbuchende darf ggfs. - je nach vertraglicher Vereinbarung - im Falle einer ungerechtfertigten Rückgabe einer Lastschrift eigene Bearbeitungsentgelte hinzuaddieren.
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nep1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

kann ich verlangen das er mir die kosten seiner bank offenlegt ?
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nep1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

kann ich ggf verlangen das er mir die gebühren seiner bank nachweißt ?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Abbuchende diese Kosten Ihnen gegenüber als Schadensersatz geltend machen will, muss er sie im Zweifel natürlich nachweisen.
Dazu reicht ja eine Kopie des Kontoauszuges mit der betreffenden Rücklastschrift, da sind die Gebühren entsprechend mit ausgewiesen.
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nep1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Jemand berechnet mir 10 € Rücklastschriftgebühren als Schadensersatz.

Ich bin natürlich gern bereit zu zahlen aber hätte gerne die Belege.

Nun bekomme ich die Belege und sehe das seine Bank ihm nur 5 € Gebühren in REchnung gestellt hat.

Frage hat er sich jetzt des Betruges Strafbar gemacht ?
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das hat mit Betrug nichts zu tun und ist auch strafrechtlich nicht relevant.

Vereinfacht gesagt : Wer durch das Verhalten eines anderen einen Schaden erleidet, bekommt den vom Verursacher ersetzt. (§823 BGB)
Durch das Verhalten des Kontoinhabers (unberechtigter Widerspruch) hat der Zahlungsempfänger einen Schaden erlitten und kann den geltend machen. Dieser Schaden besteht nicht nur aus den Gebühren der anderen Banken (es sind immer zwei), sondern auch aus seinem eigenen Bearbeitungsaufwand.

Es gibt viele Urteile zu der Zulässigkeit dieser eigenen Gebühren in einem vertretbaren Rahmen, aber 5, sogar 10 Euro werden da als zulässig angesehen. Dazu kommen noch die Auslagen der Banken. Die Bank des Kontoinhabers schlägt pauschal 3 Euro drauf, die Spesen der Bank des Zahlungsempfängers sind variabel (teilweise Verhandlungssache) und meist auch betragsabhängig.

Gruss Hans-Jprgen
***
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jimmythebob
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Zahlungsempfänger vorgibt einen Schaden X in einer bestimmten Höhe erlitten zu haben, was de facto nicht der Fall ist und er Betrag X nun vom Kontoinhaber haben möchte, so handelt es sich sehr wohl um einen strafbaren Betrugsversuch.
Ausserdem ergibt sich der Schadensersatzanspruch nicht aus deliktischen Ansprüchen (823BGB), sondern aus vertraglichen Ansprüchen, die in §280ff BGB geregelt sind.
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