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Wenn man sein Mofa/Moped versichern möchte und sich ein kleines Haftpflichtversicherungsschild von der Versicherung holt, ist es dann Vorschrift, die passende ABE (Allg.BetriebsErlaubnis) für das Fahrzeug vorzuzeigen?
Oft ist es in der Praxis so, dass die Mitarbeiter der Versicherungen auf den Nachweis der Existenz einer ABE verzichten und das Versicherungsschild trotzdem ausstellen. Vor allem gibt es noch die Abwicklung dieser Art der Versicherung über das Internet, wo erfahrungsgemäß die ABE ebenfalls nicht nachgewiesen werden muß. Arbeiten alle diese Versicherungen schlampig oder ist das Dokument nicht von Bedeutung?
Die Versicherungen haben i. d. R. schon ihre Arbeitsanweisungen, die auch eingehalten werden (müssen). Dass die ABEs vorgelegt werden müssen ist mir allerdings nicht bekannt. Die ABE interessiert meist eh nur die "Rennleitung" und sehr viel weniger den Versicherer.
Ich kenne es nur aus meiner Ausbildung, dass wir da die ganzen Kisten auflisten mussten - aber heutzutage wird das auch eher auf Treu und Glauben gemacht.
Genaue Auskünfte über die Vorschriften können Dir sicher die Cracks geben - die sind immer gegen Mittag oder Abend da. _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten
also ich frage jedesmal nach der ABE, wenn ich ein Kennzeichen ausstelle. Schon allein deswegen, weil ich dann die Fahrgestellnummer und den Herstellerschlüssel ersehen kann. Und weil ich selbst nen Roller hab und mich dafür interessiere Aber das nur am Rande. Eine Vorschrift ist das nicht, aber ich gebe ja auch nicht jedem Hinz und Kunz nen Kennzeichen.
Wenn man eine ABE in Flensburg anfordert, dann wird überprüft, ob das Moped als gestohlen gemeldet wurde. Interessant ist jetzt, ob die Versicherungen ebenfalls prüfen, ob das Fahrzeug sauber ist oder nicht. Tun sie das nicht, könnte man theoretisch ein gestohlenes Moped versichern und am Straßenverkehr teilnehmen. Zumindestens solange, bis die Polizei, die Versicherung oder jemand anders diese Tatsache herausfindet. Eigentlich ein unmöglicher Zustand!? Mit einer Vorschrift, die besagt, dass man die ABE unbedingt vorweisen muss, ist dem ein Riegel vorgeschoben.
Was passiert mit den Fahzeugdaten, die aufgelistet wurden? Gerade bei der Online-Abwicklung bekommt aber (fast) jeder Hinz und Kunz ein Kennzeichen, und zwar oft ohne eine ABE einzufordern.
... wie gesagt: ich gebe nicht jedem Hinz und Kunz ein Kennzeichen, natürlich auch aus dem Grund, den Sie genannt haben (Diebstahl).
Wie das andere Gesellschaften und deren Mitarbeiter machen, liegt wohl in deren Ermessen. Ich stimme Ihnen aber zu, dass dies ein ernsthaftes Problem darstellt.
Bei uns wird der Antrag inzwischen per PC aufgenommen und online an unsere Hauptstelle geschickt. Die Daten sind hinterher nicht mehr veränderbar, ich kann allerdings jederzeit auf sie zugreifen. Hersteller und Fahrgestellnummer sind dafür zwingend erforderlich.
Also ich sage mal aus "unserer" Praxis: Bei den Ost Mopeds ist zu 99% nix vorhanden. Die Schlüsselnummer findet man ja noch, und auch die Fgst. Nr.. Da die aber sowieso stärker Motorisiert waren friesiert die auch keiner (ich kenne jedenfalls hier niemanden der so einen Quatsch macht). Und nur das interessiert. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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