Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Moped Versicherung ABE - Nachweis
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Moped Versicherung ABE - Nachweis

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Banzai
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 23:40    Titel: Moped Versicherung ABE - Nachweis Antworten mit Zitat

Moin!

Wenn man sein Mofa/Moped versichern möchte und sich ein kleines Haftpflichtversicherungsschild von der Versicherung holt, ist es dann Vorschrift, die passende ABE (Allg.BetriebsErlaubnis) für das Fahrzeug vorzuzeigen?

Oft ist es in der Praxis so, dass die Mitarbeiter der Versicherungen auf den Nachweis der Existenz einer ABE verzichten und das Versicherungsschild trotzdem ausstellen. Vor allem gibt es noch die Abwicklung dieser Art der Versicherung über das Internet, wo erfahrungsgemäß die ABE ebenfalls nicht nachgewiesen werden muß. Arbeiten alle diese Versicherungen schlampig oder ist das Dokument nicht von Bedeutung?

Gruß!
Florian
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Florian!

Die Versicherungen haben i. d. R. schon ihre Arbeitsanweisungen, die auch eingehalten werden (müssen). Dass die ABEs vorgelegt werden müssen ist mir allerdings nicht bekannt. Die ABE interessiert meist eh nur die "Rennleitung" und sehr viel weniger den Versicherer.

Ich kenne es nur aus meiner Ausbildung, dass wir da die ganzen Kisten auflisten mussten - aber heutzutage wird das auch eher auf Treu und Glauben gemacht.

Genaue Auskünfte über die Vorschriften können Dir sicher die Cracks geben - die sind immer gegen Mittag oder Abend da.
_________________
Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also ich frage jedesmal nach der ABE, wenn ich ein Kennzeichen ausstelle. Schon allein deswegen, weil ich dann die Fahrgestellnummer und den Herstellerschlüssel ersehen kann. Und weil ich selbst nen Roller hab und mich dafür interessiere Winken Aber das nur am Rande. Eine Vorschrift ist das nicht, aber ich gebe ja auch nicht jedem Hinz und Kunz nen Kennzeichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Banzai
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Ihr beiden!

Wenn man eine ABE in Flensburg anfordert, dann wird überprüft, ob das Moped als gestohlen gemeldet wurde. Interessant ist jetzt, ob die Versicherungen ebenfalls prüfen, ob das Fahrzeug sauber ist oder nicht. Tun sie das nicht, könnte man theoretisch ein gestohlenes Moped versichern und am Straßenverkehr teilnehmen. Zumindestens solange, bis die Polizei, die Versicherung oder jemand anders diese Tatsache herausfindet. Eigentlich ein unmöglicher Zustand!? Mit einer Vorschrift, die besagt, dass man die ABE unbedingt vorweisen muss, ist dem ein Riegel vorgeschoben.

Was passiert mit den Fahzeugdaten, die aufgelistet wurden? Gerade bei der Online-Abwicklung bekommt aber (fast) jeder Hinz und Kunz ein Kennzeichen, und zwar oft ohne eine ABE einzufordern.

Gruß!
Florian
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

... wie gesagt: ich gebe nicht jedem Hinz und Kunz ein Kennzeichen, natürlich auch aus dem Grund, den Sie genannt haben (Diebstahl).

Wie das andere Gesellschaften und deren Mitarbeiter machen, liegt wohl in deren Ermessen. Ich stimme Ihnen aber zu, dass dies ein ernsthaftes Problem darstellt.

Bei uns wird der Antrag inzwischen per PC aufgenommen und online an unsere Hauptstelle geschickt. Die Daten sind hinterher nicht mehr veränderbar, ich kann allerdings jederzeit auf sie zugreifen. Hersteller und Fahrgestellnummer sind dafür zwingend erforderlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich sage mal aus "unserer" Praxis: Bei den Ost Mopeds ist zu 99% nix vorhanden. Die Schlüsselnummer findet man ja noch, und auch die Fgst. Nr.. Da die aber sowieso stärker Motorisiert waren friesiert die auch keiner Sehr glücklich (ich kenne jedenfalls hier niemanden der so einen Quatsch macht). Und nur das interessiert.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.