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Hausversicherung beim Hausverkauf

 
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ansch3
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Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: würzburg

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 13:17    Titel: Hausversicherung beim Hausverkauf Antworten mit Zitat

Beim Verkauf des Hauses hat der neue Besitzer das Wahlrecht, ob er die bestehend Hausversicherung (Leitungswasser etc.) übernehmen will. Tut er das, läuft die Versicherung bis zum Jahresende auf den alten Besitzer weiter. Der soll sich den anteiligen Beitrag vom neuen Besitzer holen.
Was kann der alte Besitzer tun, falls der neue ihm diesen anteiligen Beitrag nicht überweist? Muß er ein Haus versichern, das ihm gar nicht mehr gehört!?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ansch,

der Gebäudeversicherungsvertrag geht mit dem Datum des Eigentumsüberganges auf den neuen Eigentümer über. Datum des Eigentumsüberganges ist regelmäßig das Datum der grundbuchamtlichen Umschreibung.

Dein Satz "die Versicherung läuft bis zum Jahresende auf den alten Besitzer weiter" stimmt also nicht ganz.
Die Versicherung läuft (nach den gesetzlichen Bestimmungen, § 69 VVG) bis zum Datum der Eigentumsübertragung auf den bisherigen VN. Das kann einige Monate dauern, kann ggf. aber auch recht schnell gehen.

Aber zu den praktischen Problemen:

Eine Möglichkeit ist, gleich im notariellen Kaufvertrag ausdrücklich zu vereinbaren, dass der Erwerber mit dem Zeitpunkt, an dem Nutzen und Lasten übergehen sollen, auch die Versicherungsbeiträge anteilig übernimmt bzw. die vom Verkäufer bereits gezahlten Beiträge dem Verkäufer anteilig erstattet. Der Kaufpreis kann dann um diese Beiträge erhöht werden.

Eine andere Möglichkeit: Erwerber und Veräußerer vereinbaren mit dem Versicherer, dass die Versicherungsnehmer-Eigenschaft bereits vor Eigentumsübergang auf den Erwerber übergehen soll.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ansch3
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Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: würzburg

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo mogli!

danke für die schnelle und kompetete antwort!
also kann der verkäufer wohl rein rechtlich gar nichts machen, wenn er nichts konkretes im kaufvertrag vereinbart hat und der neue besitzer ihm die anteiligenversicherungsbeiträge nicht freiwillig erstatten will?

ist ja wohl ein witz...der verkäufer zahl die versicherung für das haus, das ihm gar nicht mehr gehört...

viele grüße
anschi
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