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Verfasst am: 10.10.04, 21:50 Titel: Behinderung und Lohnsteuerkarte
Ich habe vor kurzem einen Behinderungsgrad von 40 bekommen. Muss ich die Lohnsteuerkarte 2004 ändern lassen (Freibetrag eintragen lassen)? oder reicht die Abgabe später.
Verfasst am: 11.10.04, 22:05 Titel: Re: Behinderung und Lohnsteuerkarte
Hi,
sowas wird im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrages gemacht.
Die Gemeinde hat die Anweisung des Finanzamtes den Pauschbetrag für Behinderung bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte von Amts wegen einzutragen nach § 39a Abs. 2 Satz 1 EStG. Satz 3 sagt aber das der Antrag 600 EUR mindestens betragen muss.
Das heist für Dich: Da Du einen Behinderten-Pauschbetrag über 430 EUR hast musst Du ihn mit der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ausser Du hast noch andere Kosten die Du ansetzen könntest, wenn z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überstiegen wird. Aber sowas muss man nach Einzelfall entscheiden. Also kann ich nicht so pauschal sagen.
Verfasst am: 11.10.04, 22:06 Titel: Re: Behinderung und Lohnsteuerkarte
Hi,
sowas wird im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrages gemacht.
Die Gemeinde hat die Anweisung des Finanzamtes den Pauschbetrag für Behinderung bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte von Amts wegen einzutragen nach § 39a Abs. 2 Satz 1 EStG. Satz 3 sagt aber das der Antrag 600 EUR mindestens betragen muss.
Das heist für Dich: Da Du einen Behinderten-Pauschbetrag über 430 EUR hast musst Du ihn mit der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ausser Du hast noch andere Kosten die Du ansetzen könntest, wenn z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überstiegen wird. Aber sowas muss man nach Einzelfall entscheiden. Also kann ich nicht so pauschal sagen.
Verfasst am: 11.10.04, 22:06 Titel: Re: Behinderung und Lohnsteuerkarte
Hi,
sowas wird im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrages gemacht.
Die Gemeinde hat die Anweisung des Finanzamtes den Pauschbetrag für Behinderung bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte von Amts wegen einzutragen nach § 39a Abs. 2 Satz 1 EStG. Satz 3 sagt aber das der Antrag 600 EUR mindestens betragen muss.
Das heist für Dich: Da Du einen Behinderten-Pauschbetrag über 430 EUR hast musst Du ihn mit der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ausser Du hast noch andere Kosten die Du ansetzen könntest, wenn z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überstiegen wird. Aber sowas muss man nach Einzelfall entscheiden. Also kann ich nicht so pauschal sagen.
Verfasst am: 11.10.04, 22:07 Titel: Re: Behinderung und Lohnsteuerkarte
Hi,
sowas wird im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrages gemacht.
Die Gemeinde hat die Anweisung des Finanzamtes den Pauschbetrag für Behinderung bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte von Amts wegen einzutragen nach § 39a Abs. 2 Satz 1 EStG. Satz 3 sagt aber das der Antrag 600 EUR mindestens betragen muss.
Das heist für Dich: Da Du einen Behinderten-Pauschbetrag über 430 EUR hast musst Du ihn mit der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ausser Du hast noch andere Kosten die Du ansetzen könntest, wenn z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überstiegen wird. Aber sowas muss man nach Einzelfall entscheiden. Also kann ich nicht so pauschal sagen.
Verfasst am: 11.10.04, 22:07 Titel: Re: Behinderung und Lohnsteuerkarte
Hi,
sowas wird im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsantrages gemacht.
Die Gemeinde hat die Anweisung des Finanzamtes den Pauschbetrag für Behinderung bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte von Amts wegen einzutragen nach § 39a Abs. 2 Satz 1 EStG. Satz 3 sagt aber das der Antrag 600 EUR mindestens betragen muss.
Das heist für Dich: Da Du einen Behinderten-Pauschbetrag über 430 EUR hast musst Du ihn mit der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ausser Du hast noch andere Kosten die Du ansetzen könntest, wenn z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überstiegen wird. Aber sowas muss man nach Einzelfall entscheiden. Also kann ich nicht so pauschal sagen.
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