Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.05.05, 18:26 Titel: Keine Krankenversicherung während dem Studium möglich!?
Hallo,
eine Freundin von mir steht vor dem Problem, dass sie von Ihrer privaten Krankenversicherung gekündigt wurde, weil sie angeblich falsche Angaben gemacht hatte.
Sie ist Studentin und hat sich bei Studienbeginn von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, da sie zu dieser Zeit noch bei Ihren Eltern mitversichert war.
Wie kann Sie nun wieder eine Krankenversicherung während ihrem Studium abschliessen?
In die gesetzliche kann sie nicht, wegen der von ihr unterschriebenen Befreiung von der KV-Pflicht, eine andere private KV wird sie ablehnen, da sie bereits von einer Versicherung gekündigt wurde!
Was kann sie tun? Besteht vielleicht eine Pflicht der Familienversicherung, also der privaten KV bei der sie zuvor über ihre Eltern versichert war, sie wieder aufzunehmen, wenn sie sonst keine andere KV abschliessen kann?
Verfasst am: 03.05.05, 18:39 Titel: Re: Keine Krankenversicherung während dem Studium möglich!?
Dynamike hat folgendes geschrieben::
eine Freundin von mir steht vor dem Problem, dass sie von Ihrer privaten Krankenversicherung gekündigt wurde, weil sie angeblich falsche Angaben gemacht hatte.
Na super. Mit so einer Aktion (arglistige Täuschung bzw. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) kann man sich den Versicherungsschutz in der PKV natürlich ganz einfach "abschiessen".
Dynamike hat folgendes geschrieben::
Sie ist Studentin und hat sich bei Studienbeginn von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, da sie zu dieser Zeit noch bei Ihren Eltern mitversichert war.
Diese Erklärung (Befreiung von einer Krankenversicherungspflicht in der GKV kann jeder Pflichtversicherte nur einmal in seinem Leben abgeben und ist danach daran gebunden.
Dynamike hat folgendes geschrieben::
Wie kann Sie nun wieder eine Krankenversicherung während ihrem Studium abschliessen?
In die gesetzliche kann sie nicht, wegen der von ihr unterschriebenen Befreiung von der KV-Pflicht, eine andere private KV wird sie ablehnen, da sie bereits von einer Versicherung gekündigt wurde!
Was kann sie tun? Besteht vielleicht eine Pflicht der Familienversicherung, also der privaten KV bei der sie zuvor über ihre Eltern versichert war, sie wieder aufzunehmen, wenn sie sonst keine andere KV abschliessen kann?
Sie kann nur auf Goodwill einer privaten Krankenversicherung hoffen, die sie aufnimmt, obwohl sie diesmal nicht nur ihre Vorerkrankungen sondern auch die Tatsache der Versicherungskündigung wahrheitsgemäss und vollständig mit angibt. Evtl. wäre ein guter unabhängiger Versicherungsmakler hilfreich. Eine andere Möglichkeit sehe ich leider nicht.
Eine Versicherungspflicht in der PKV der Eltern gibt es nicht.
Was war denn die Täuschung? Hier muss man vorher Bescheid wissen, bevor eine Aussage möglich ist.
Sie hat sich befreien lassen aufgrund Mitversicherung bei den Eltern. Was hat sie denn da falsch angegeben und wann? Der Versicherungsvertrag hat sich doch seit Beginn nicht verändert, oder? _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Eine Versicherungspflicht in der PKV der Eltern gibt es nicht.
Was war denn die Täuschung? Hier muss man vorher Bescheid wissen, bevor eine Aussage möglich ist.
Sie hat sich befreien lassen aufgrund Mitversicherung bei den Eltern. Was hat sie denn da falsch angegeben und wann? Der Versicherungsvertrag hat sich doch seit Beginn nicht verändert, oder?
Die PKV hat nur wenige Möglichkeiten, einen Versicherten "rauszuschmeissen":
1. Die Beiträge werden nicht gezahlt.
2. Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).
3. Versicherungsbetrug.
Im Fall 2. und 3. dürfte es extrem schwierig werden, eine neue Krankenversicherung zu finden ...
Hallo,
schon einmal herzlichen Dank für euere Antworten.
Soweit ich weiss war das bei ihr so....
Sie war über der Altersgrenze der Familienversicherung und hat deshalb die private KV gewechselt.
Grund für den rausschmiss da ist, dass sie nun eine Therapie bei einem Psychologen angefangen hat. Offensichtlich hatte sie sich früher auch schon psychologisch beraten lassen, das aber nicht bei der Anmeldung angegeben. Hat auch nun schon diverse Atteste an die KV geschickt, die belegen, dass es da eigentlich keine anzeigungspflichtige Vorgeschichte gibt. Die stellen sich aber stur. Sie versucht das nun noch einmal über eine Schiedstelle.
Habe das Gefühl, dass die KV einfach versucht einen neuen und scheinbar "unbequemen" Versicherungsteilnehmer loszuwerden. An die möglichen Folgen die sich daraus ergeben können denkt da keiner.
Über einen Versicherungsmakler eine neue Versicherung zu finden die da etwas kulanter ist scheint wirklich die einzige Möglichkeit zu sein.
Nach dem Studium kann sie wieder zur gesetzlichen KV wechseln, wenn sie eine Anstellung hat?
Ja, nach dem Studium ist die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten hinfällig, da ja keine Versicherungspflicht aufgrund eines Studiums möglich ist.
Sollte Ihre Freundin dann unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (momentan bei 3.900 € / Monat) verdienen, ist sie automatisch versicherungspflichtig. Wenn sie oberhalb dieser Grenze verdient, kann sie sich freiwillig versichern, bei einer erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung (Ausbildungs- und Studienzeiten bleiben unberücksichtigt) ist auch eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.