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Rechtzeitg.u.richtig Ansprüche als Gläubiger geltend machen

 
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boenus
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Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 14:18    Titel: Rechtzeitg.u.richtig Ansprüche als Gläubiger geltend machen Antworten mit Zitat

Gegen eine Firma (Internet-Werbungsvermarkter, man kann Anteile bzw. Anrechte erwerben, als Gegenwert kann man Werbemails verschicken) wird ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Was muss ein Nutzer, der noch ungenutzte Werbe-Anteile/Anrechte besitzt, tun um seine Ansprüche bzw. Rechte juristisch korrekt anzumelden??
In welcher Form muss er Ansprüche geltend machen, bis wann muss er das spätestens tun?
Erhält der Nutzer vom Insolvenzverwalter Nachricht darübe, wie das Verfahren abgewickelt wird und was er tun muss um seine Ansprüche zu wahren?
Für Antworten schon mal vielen Dank im Voraus!
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Der Internationale
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Bist Du vom Insolventen als Gläubiger benannt, dann wirst Du nach Eröffnung vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Üblicherweise legt er einen Formularsatz bei, mit dem Du korrekt anmelden kannst. Deine angemeldete Forderung mußt Du belegen (titel im Original, Rechnung, Vertrag etc.). Zinsen darfst Du nur bis zum Tag der Insolvenzeröffnung berechnen.

Desweiteren solltest Du Datum und Beschluß der Insolvenzeröffnung im Auge behalten (kannst Du unter www.insolvenzbekanntmachungen.de). Im Eröffnungsbeschluß wird auch der Termin angegeben, bis zu dem Du (kostenfrei) anmelden kannst (du kannst generell anmelden bis zum Schlußtermin; allerdings kommen Zusatzkosten auf Dich zu, wenn Du den anfänglichen Termin verpasst).

Ein Tipp: Wenn das Gericht nicht zu weit weg ist, solltest Du a) mal einen Blick in die Gerichtsakte werfen und b) zum Berichtstermin (= 1. Gläubigerversammlung) gehen.

Gruß

Der Internationale
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