Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - (Wortsperre: Name) hat nach Pfändung mein Konto gekündigt.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

(Wortsperre: Name) hat nach Pfändung mein Konto gekündigt.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
The_bachelor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 18:54    Titel: (Wortsperre: Name) hat nach Pfändung mein Konto gekündigt. Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich bekam heute einen Brief meiner Bank, ((Wortsperre: Name)) die eine Pfändung erhalten hat. Diese Pfändung hat zur Folge, dass meine Bank mir mein Konto fristlos gekündigt hat. Da ich Selbständig bin und deshalb auf ein Konto angewiesen bin, steh ich jetzt etwas dumm da. Mein Geschäftskonto wurde letztes Jahr schon ohne Angabe von Gründen aufgelöst. Meine Bank meinte, es wären schon zu lange keine Umsätze mehr gemacht worden.

In dem Schreiben das ich heute erhalten habe heißt es nun „Nachdem eine wesentliche Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank gefährdet sind, kündigen wir die gesamte Geschäftsverbindung gemäß § 19 Abs. 3 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen fristlos.“

Mein Konto war, nachdem ich letztes Jahr meinen Überziehungskredit selber aufgelöst habe nie mehr im Soll. Meine Frage nun, kann ich mich gegen diesen Vorgang wehren, ich meine es handelt sich hier um mein Privatkonto. Schließlich muss auch ich meinen Verpflichtungen wie Miete zahlen etc. nachkommen.

Über eine rasche und kompetente Antwort würde ich mich freuen, da ich im Moment etwas ratlos bin.

Mit freundlichen Grüßen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 19:15    Titel: Re: (Wortsperre: Name) hat nach Pfändung mein Konto gekündigt. Antworten mit Zitat

The_bachelor hat folgendes geschrieben::

Da ich Selbständig bin und deshalb auf ein Konto angewiesen bin, steh ich jetzt etwas dumm da. Mein Geschäftskonto wurde letztes Jahr schon ohne Angabe von Gründen aufgelöst.

(...)

Meine Frage nun, kann ich mich gegen diesen Vorgang wehren, ich meine es handelt sich hier um mein Privatkonto.


Das klingt fast so, als hätten Sie zwischenzeitlich Ihr Privatkonto auch geschäftlich verwendet?

Es gibt zwar einige amtsgerichtliche Entscheidungen, die im Einzelfall solche Kündigungen für unwirksam erklärt hatten (z.B. Schweinfurt, findet man sicher mit google). Aber dabei ging es um echte Privatkonten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
The_bachelor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, nach der Kündigung seitens meiner Bank habe ich das Konto auch geschäftlich benutzt. Es spricht ja auch nichts direkt dagegen, solange alles seinen korrekten Weg geht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

doch, es spricht sehr viel dagegen. Die Bank darf Konten nur auf den Namen des (wahren) Kontoinhabers führen und auch (eigentlich) Überweisungseingänge nur dann gutschreiben, wenn die Namen übereinstimmen. Gerade durch eine Pfändung fällt es auf, wenn Privatkonten für Geschäftsumsätze missbraucht werden. Wie gesagt, das darf die Bank nicht tolerieren (§154 AO), ausserdem gehen ihr auch Gebühren flöten, denn die günstigen Konten gibt es nur für die Privatnutzung.

Eine fristlose Kündigung nach §19(3) finde ich ein wenig hart, eine fristgerechte Kündigung nach §19(1) wäre aber gerechtfertigt.

Ich möchte auch erwähnen, dass alle Banken Millionenbeträge für die Bearbeitung der eingehenden Pfändungen aufwenden müssen und keinen Cent dem Kontoinhaber belasten dürfen. Wirtschaftlich sollte es für die Bank daher nachvollziehbar sein, sich von einem Kunden zu trennen, mit dem man nur Arbeit hat.

Es gibt eine Selbstverpflichtung der Banken, auch Kunden mit schlechter SCHUFA zu nehmen und ihnen eine Kontoführung auf Guthabenbasis zu erlauben, damit sie am bargeldlosen Zahungsverkehr teilnehmen können. (sogenanntes Konto für Jedermann)
Im vorliegenden Fall würde ich raten, nicht lange mit der (Wortsperre: Firmenname) zu diskutieren, sondern sich eine andere Bank zu suchen. Allerdings : auch diese Jedermann-Konten knnen von der Bank gekündigt werden, wenn eine Pfändung kommt, weil die eigentliche Grundlage (Teilnahme am Zahlungsverkehr) durch die Blockade des Kontos nicht mehr möglich ist.

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
The_bachelor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Das Geschäfts- als auch das Privatkonto lief auf meinem Namen. Ich denke nicht, dass es etwas damit zu tun hat. Außerdem kam die Pfändung privat und wurde ja auch meinem Privatkonto belastet.

Sie schreiben ich soll nicht mit der (Wortsperre: Firmenname) rumdiskutieren sondern mir eine andere Bank suchen, ich war doch bei der (Wortsperre: Name). Also welche Bank soll ich denn nun nehmen....?

Über eine kurze Info würde ich mich freuen und wünsche noch einen schönen Feiertag.

Mit freundlichen Grüßen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sorry, war ein Versehen. Bei der (Wortsperre: Name) ist die Kündigung und mit denen würde ich nicht weiter diskutieren, das bringt nichts.

Dieses Konto für Jedermann gibt es m.W. ohne Probleme bei der (Wortsperre: Firmenname) und den Sparkassen.

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
The_bachelor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Danke für die schnelle Antwort. Das heißt, ich geh zur (Wortsperre: Firmenname), sage denen ich möchte ein Girokonto auf Guthabensbasis haben. Wenn die meine Schufa anschauen und anmeckern, können die mir das Konto verweigern. Wenn nein, mit was soll/kann ich argumentieren falls es Probleme geben sollte?
Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja genau. Da wird es, denke ich, keine Probleme geben. Ansonsten empfehle ich den gerade eingestellten Thread zu "Konto für Jedermann" und SCHUFA.

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.