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recht.de :: Thema anzeigen - dringend Hilfe gebraucht: Meldepflicht nach § 13, 14 KWG!
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dringend Hilfe gebraucht: Meldepflicht nach § 13, 14 KWG!

 
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jo
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Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 09:08    Titel: dringend Hilfe gebraucht: Meldepflicht nach § 13, 14 KWG! Antworten mit Zitat

Hi Smilie
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Ein Kreditinstitute vergibt an A einen Kredit, der durch Abtretung der Ansprüche aus einem Vertrag, die A gegen eine Unternehmen B hat, gesichert wird.
Ergibt sich aus der an die Kreditinstitut abgetretene Forderung gegen das Unternehmen B eine Meldepflicht nach §§ 13 - 14 KWG?
Wo finde ich was hierzu??

Danke für die Hilfe Smilie
Jo Smilie
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