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Insolvenz bei einzelfirma

 
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karlsruhe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 13:52    Titel: Insolvenz bei einzelfirma Antworten mit Zitat

Hallo , kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll.

Über meine Einzelfirma wurde durch Beschluß ein vorläufiges Insolvezverfahren eingeleitet.
Die Auftragslage ist saisonbedingt sehr gut, doch will der vorläufige Insolvenzverwalter den Betrieb nicht weiterführen.
Meine Privatadresse ist nicht die Adresse des Betriebes , und verschiedene Gläubiger versuchen nun Privat zu vollstrecken.
Habe ich Vollstreckungsschutz auch privat ?
Muss ich Privatinsolvenz anmelden oder ist das mit meiner Einzelfirma gekoppelt ?
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Der Internationale
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das alles hängt davon ab, was vom Gericht beschlossen wurde!?!?

Du mußt einen Beschluß bekommen haben nach § 21 InsO!

Darin steht etwas zu

- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

und/oder

- Verfügungsverbot

und/oder

- Pfändungsverbot

Was wurde genau beschieden? (Wenn Du nichts bekommen hast, dann findest Du den Beschluss auch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de; Land und Gericht eingeben und deinen Wohnort)

IN JEDEM FALL sind bei einer Insolvenz einer Einzelfirma auch Deine privaten Angelegenheiten geregelt. Da gibt es zwischen privat und Geschäft keinen Unterschied. Falls doch noch mal ein Gerichtsvollzieher an Deiner privaten Tür klingelt, einfach AZ des Insolvenzgerichts angeben (was er aber i.d.R. ohnehin bereits hat).

Weitere Fragen? Fragen!

Gruß

Der Internationale
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