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Steuerschulden Ratenzahlung

 
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thomas011
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 12:03    Titel: Steuerschulden Ratenzahlung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe im Jahr 2003 eine Betriebsrentennachzahlung von fast 18.000.-Euro erhalten.Der Arbeitgeber hat durch einen EDV fehler die Lohnsteuer saowie die Sozialabgaben nicht gezahlt.
>Das erfuhr ich leider nicht da die abrechnung erst nach einen Jahr kam.
Ich muss Einkommensteuer nachzahlen und aus finanziellen gründen konnte ich das nicht in einer summe.Das Finanzamt hat mir 5 Raten bewilligt und dan muss der Rest komplett gezahlt werden.Das kann ich wieder nicht.Es wird vollstreckt war die antwort schliesslich habe ich 18.000.-Euro erhalten.Das ich aber 3 Jahre ohne vollen einkommen da stand da solange der EU-Rentenantrag gedauert hat und ich aus der Zeit Schulden zurück gezahlt habe sei mein problem.
Meine frage dazu:Heisst es nicht das Steuerschulden die Existens des Steuerpflichtigen nicht zerstören darf?Ich zahle ja aber die höhe der bisherigen Raten war so hoch das ich nach und nach sachen von mir verkauft habe um der vollstreckung zu entgehen.
Gruss
Thomas
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Pierre-Lachaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Da verstehe ich nicht ganz:
Der AG hat die Lohnsteuer und Sozialabgabe nicht bezahlt, aber wurden dies von den Lohn trotzdem abgezogen oder nicht? Ich meine, wenn nicht, fällt das schon auf wenn man Netto für Brutto bekommt...
Und wenn doch, gehört diese Threads vielleicht im Arbeitsrecht...
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thomas011
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es wurde von meinen damaligen Arbeitgeber nichts abgezogen.Ich erhielt zwar eine abrechnung aber von in der höhe des ausszahlungsbetrages.Da es sich nicht um einen 5 Mann Betrieb handelt ging ich davon aus das derartige fehler nicht vorkommen können.Erst als die Steuerkarte kam sah ich das es sich um brutto handelte o.abgaben.Nicht mal Krankenkassenbeiträge waren abgeführt wurden.Die ich ebenfalls abzahlen muss.Immerhin hat sich der zuständige Betriebsabrechner endschuldigt und die fehlenden abgaben komplett abgeführt an die Krankenkasse und ich zahle das in Raten zurück.
Das Finanzam begründet die endscheidung damit das ich für 2004 wieder so hohe Steuerschulden haben werde.Nur woher die kommen sollen sagt man mir nicht.Für das letzte Jahr habe ich keine Lohnsteuer zuzahlen da meine Rente(n)zu gering sind.
Gruss
Thomas
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.03.05, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

thomas011 hat folgendes geschrieben::
Nicht mal Krankenkassenbeiträge waren abgeführt wurden.Die ich ebenfalls abzahlen muss.Immerhin hat sich der zuständige Betriebsabrechner endschuldigt und die fehlenden abgaben komplett abgeführt an die Krankenkasse und ich zahle das in Raten zurück.

das ist so nicht richtig. Gem. § 28g SGB IV kann der AG den Anteil des Arbeitnehmers nur im Weg des Lohnabzuges einbehalten. Etwas anderes gilt i.d.R. nur, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Damit hätte der AG keinen Anspruch gegen Sie.

Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen. Auch das Finanzamt kann man sicherlich zum Einlenken bewegen.

Gruß

beinstrong
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thomas011
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 23.04.05, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mir jetzt 1000.-Euro leihen müssen für das Finanzamt.Da ich ja regelmässig eine Rentennachzahlung(!) erhalte muss ich ja für 2004 wieder hohe Steuern nachzahlen.Daher wird vollstreckt wenn ich im April'05 die Restsumme nicht auf einmal zahle.Weitere Raten sind nicht möglich eben wg.der Steuerschuld für 2004.Die beträgt zwar"0"NULL!aber das sind auch Steuerschulden.???
Allein die begründung ich würde wieder nachzahlen müssen da das Einkommen jedes Jahr gleich ist ist eine frechheit.Wenn ich eine Nachzahlung für 39 Monate erhalten habe soll ich die im folgenden Jahr wieder erhalten das ist der grund für die ablehnung der Ratenzahlung.
Gruss
Thomas
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thomas011
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es geht noch weiter:
Da am 15.4.05 die Ratenzahlung auslief und die restsumme fällig war mit der androhung das ohne weitere ankündigung die Vollstreckung betrieben wird hatte ich mit geliehenen Geld gezahlt.Am 28.04.05 erhielt ich einen neuen bescheid vom Finanzamt Haldensleben das ich noch 1122.-Euro offen habe und die mit Raten bis zum 15.2.06 abzahlen darf!Aber das Geld ist bereits gebucht beim Finanzamt!Zeitgleich wurde vom meinen verkauften PKW die übrig gebliebene KFZ-Steuer einbehalten und auf dem Rückstand gebucht.7 Tage später noch ein KFZ-Steuerbescheid.Es sind immer noch 4.-Euro übrig.Die auch umgebucht wurden.Keine dieser summen erschien auf den Zahlungen.Dennoch wird behauptet das das verrechnet wurde.Also ergibt die Rechnung:1122.-Steuerschulden weniger 1100.-Zahlungen nochmal 59.-Euro runter von der KFZ Steuerimme rimmer noch 1122.-Euro rückstand?Langsam bin ich am verzweifeln über den ablauf und habe mich jetzt bei einer übergeordneten stelle beschwert das allen anschein nach auch bearbeitet wird.HDL behauptet das die EDV sich nicht irrt sagt aber im selben moment das meine Zahlungen gebucht wurden!Aber wieso soll ich dann für ein Guthaben noch Monatliche Raten zahlen?Das wollte man mir nicht erklären!!Mag sein das die EDV korrekt arbeitet aber davor sitz jemand...
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