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Verfasst am: 07.05.05, 23:19 Titel: Prozesskosten und Selbstbehalt
Habe da mal eine Frage, sory weis allerdings nicht ob der Beitrag hier im richtigen Forom ist!!
Zum Fall: Ich bin seit einger Zeit Rentner und nun geschieden.
Zahle nun an meine Ehefrau monatlich Unterhalt und Unterhals Nachzahlung.
Für die Scheidungsverfahren hatte ich teilweise Prozesskostenhilfe erhalten und dann wurde doch Gerichtkosten festgelegt, weil ich zu dieser Zeit noch keinen Unterhalt gezahlt hatte. Nun zahle ich Unterhalt + Rückwirkenden Unterhalt.
Ich habe dem Gericht geschrieben, das ich den festgelegten Monatsbetrag von 60 euro wegen der Unterhaltszahlung an meine Ehefrau!!
Nun zur Frage, wie ist das mit dem Selbstbehalt bei diesen Gerichtskosten
weiter gibt es noch Forderungen auf Zahlung aus früheren Verpflichtungen ( Zwangsvollstreckung) kann man beides gleich setzten oder ist das etwas anderes ??
Wie hoch ist mein Selbstbehalt und wie berechnet man diese oder gibr es eine Pfändungsgrenze ???
Kann ich bei Gericht die neue Berechnung der Gerichtkosten bzw. den monats Betrag überprüfen lassen??
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