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Zwischenstaatliches Rentenverfahren

 
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Tommy
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 01:49    Titel: Zwischenstaatliches Rentenverfahren Antworten mit Zitat

Hallo,

ich beziehe eine deutsche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und habe einen Antrag auf Disability Benefits (EU-Rente) zum Ausfüllen bekommen, da ich eine Weile auch in den USA gearbeitet habe. Dabei taucht u.a. die Frage auf, ob ich in den USA auch gelebt habe ohne zu arbeiten, was auf mich zutrifft.
Würde es einen Nachteil für mich bedeuten, wenn ich dies angebe, oder sollte ich die betreffende Zeit besser verschweigen? (Sämtliche Aufenthaltszeiten waren legal.)
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hedges
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 12.10.04, 08:16    Titel: Re: Zwischenstaatliches Rentenverfahren Antworten mit Zitat

Hallo Tommy,

wahrscheinlich ist Ihnen die Komplexität unseres Rentenversicherungssystems in Verbindung mit zwischenstaatlichen Abkommen nicht bewusst, sonst würden Sie eine solche Frage nicht stellen. Die Chance, hier auf einen Experten zu treffen, der Ihnen bei den dünnen Fakten eine zutreffende Antwort geben kann, dürfte in etwa der eines Lottogewinns entsprechen.

Mir ist auch nicht klar, warum Sie Angaben verschweigen wollen. Wenn Sie dies machen, um eine Leistung zu erhalten, die Ihnen sonst nicht oder nicht in dieser Höhe zusteht, könnten Sie sich relativ schnell wegen eines zumindest versuchten Betruges strafbar machen.

Geben Sie alles wahrheitsgemäß an, etwas anderes sollte Ihnen niemand raten.
_________________
Bestens,
H.
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 12.10.04, 10:29    Titel: Re: Zwischenstaatliches Rentenverfahren Antworten mit Zitat

Mal abgesehen von Strafbarkeit, Betrugsversuch und ähnlichen Spielchen - ich sehe keinen Grund, diese Zeiten zu verschweigen. In verschiedenen SV-Systemen haben Wohnsitzzeiten - auch ohne Beschäftigung - Einfluss auf die Höhe einer zu erwartenden Rente. Ob allerdings die Social Security in den Staaten auch sowas kennt, da bin ich überfragt.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 10:45    Titel: Re: Zwischenstaatliches Rentenverfahren Antworten mit Zitat

Hallo!
Bei der Frage des Aufenthaltes ohne erwerbstätig gewesen zu sein, geht es um die Erfassung und rentenrechtliche Anrechnungsbewertung von anrechenbaren Wartezeiten, um den anrechenbaren Rentenanwartschaftsverlauf festzustellen.
Nach deutschem Recht sind solche Zeiten nur als Wartezeiten anrechenbar, wenn man sich zeitlich lückenlos dem Arbeitsmarkt als arbeitssuchend zur Verfügung gestellt hat.
Das Übereinkommen mit den USA, in der ähnliche Voraussetzungen gelten, sagt aus, dass auch dort Wartezeiten registriert werden. Sie sollten auf jeden Fall die Fragen korrekt beantworten, da eine Nichtbeantwortung oder falsche Angaben durch Verschweigen in den USA automatisch zu Nachforschungen über Ihre Person und die Zeit Ihres Aufenthaltes führen, die deutschen Behörden davon in Kenntnis gesetzt werden, und die BfA ihrerseits Nachfragen stellen wird, und Sie riskieren, Ihre Rente neuberechnet zu bekommen, und dann schlechter dazustehen. Das klingt drastisch, aber wenn die Rentenanstalten (auch die in den USA) ungeklärte Zeiten ermitteln, kann es sogar passieren, dass die Zahlungen völlig eingestellt werden, bis der gesamte Zeitablauf lückenlos geklärt ist. In den USA kann es auch zu Steuernachfragen kommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 10:45    Titel: Re: Zwischenstaatliches Rentenverfahren Antworten mit Zitat

Hallo!
Bei der Frage des Aufenthaltes ohne erwerbstätig gewesen zu sein, geht es um die Erfassung und rentenrechtliche Anrechnungsbewertung von anrechenbaren Wartezeiten, um den anrechenbaren Rentenanwartschaftsverlauf festzustellen.
Nach deutschem Recht sind solche Zeiten nur als Wartezeiten anrechenbar, wenn man sich zeitlich lückenlos dem Arbeitsmarkt als arbeitssuchend zur Verfügung gestellt hat.
Das Übereinkommen mit den USA, in der ähnliche Voraussetzungen gelten, sagt aus, dass auch dort Wartezeiten registriert werden. Sie sollten auf jeden Fall die Fragen korrekt beantworten, da eine Nichtbeantwortung oder falsche Angaben durch Verschweigen in den USA automatisch zu Nachforschungen über Ihre Person und die Zeit Ihres Aufenthaltes führen, die deutschen Behörden davon in Kenntnis gesetzt werden, und die BfA ihrerseits Nachfragen stellen wird, und Sie riskieren, Ihre Rente neuberechnet zu bekommen, und dann schlechter dazustehen. Das klingt drastisch, aber wenn die Rentenanstalten (auch die in den USA) ungeklärte Zeiten ermitteln, kann es sogar passieren, dass die Zahlungen völlig eingestellt werden, bis der gesamte Zeitablauf lückenlos geklärt ist. In den USA kann es auch zu Steuernachfragen kommen.
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