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Verfasst am: 28.04.05, 14:23 Titel: Kann jemand helfen
Hallo
eine frage für eine Freundin, denn ich habe die volle Mindestversorgung erhaltn und kann ihr nicht helfen
: Beamtin A wird wegen Dienstunfähigkeit in Pension geschickt,
A ist 34 Jahre alt verheiratet. Hat ein Kind.
A wurde 1992 als Anwärterin ausgebildet
A bekam 1998 die Lebenseinstellung, danach 3 Jahre Erziehungsurlaub, 1 Jahr Beurlaubung wegen Behinderung des Kindes.
Sie ist eigentlich davon ausgegangen, dass Sie die Mindestversorugung von ca. 1280 Euro.
Heute bekam Sie bescheid vom LbV-NRW, dass sie nur eine Bruttoversorgung von Euro
717,00 bekommt, sie kommt jetzt ins Grübeln, ob Sie jetzt zu blöd ist die Vorschriften zu lesen, oder ob sie wieder eine Neuerung verpasst hat.
Kann es sein das noch auf die im Gesetz beschriebene Summe erhöht wird.
Danke
Malia
Diese Frage würde mich auch interessieren, insbesondere, da in meinem Verwandtenkreis auch eine DU ansteht. Ich erweitere die Frage aber nochmal. Seit geraumer Zeit hat die Betroffene in meinem Fall ihre Arbeitszeit reduziert (also Teilzeit). Ist für die Gewährung der Mindestversorgung mitentscheidend, ob man zum Zeitpunkt der Frühpensionierung teilzeitbeschäftigt war?
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