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Vergütungsvereinbarung vom Rechtsanwalt für Verbraucherinso

 
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Svenny
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 31
Wohnort: Schwabenland

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 11:59    Titel: Vergütungsvereinbarung vom Rechtsanwalt für Verbraucherinso Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen!

Ich habe für die Verbraucherinsolvenz eine Vergütungsvereinbarung von meinem Anwalt bekommen, welche mir etwas "komisch" vorkommt.

Zum Einen wird explizit darauf hingewiesen, dass das vereinbarte Honorar die gesetzliche Gebühr übersteigt. Ist das so üblich? Und wo kann ich nachschauen, wie hoch die gesetzliche Gebühr wäre?

Prinzipiell ist ganz klar, dass keine außergerichtliche Einigung zustande kommen wird, was auch der Anwalt so sieht.

Nun ist vor Aufnahme der Tätigkeit durch den Anwalt eine Gebühr von knappen 800 Euros zu bezahlen. Dieser Betrag wird noch einmal fällig, sollte eine außergerichtliche Einigung zustande kommen.
Kommt es dazu nicht, und es wird ein gerichtliches Verfahren angestrebt, so behält sich die Kanzlei das Recht zum Abschlus einer neuen Vergütungsvereinbarung vor.
Über die Höhe der neuen Vereinbarung wird allerdings geschwiegen.

Kann mir dazu bitte jemand was sagen?

Danke euch vorab.

Gruß

Svenny
_________________
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten: "wo kämen wir hin",
und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme,
wenn man ginge.
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