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Wohlverhaltensphase

 
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Mildes
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Raesfeld

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 08:47    Titel: Wohlverhaltensphase Antworten mit Zitat

In 1999 wurde ein Privatinsolvenzantrag gestellt. Es handelte sich um "Altschulden", das würde bedeuten, die Wohlverhaltensphase beträgt 5 Jahre.
Seit 1999 wurde auch der Insolvenzverwalter bedient.
Nun wurde erst ende 2004 wegen des hohen Arbeitsanfalls das Verfahren eröffnet. Angeblich beginnt erst ab 2004 die Wohlverhaltensphase. Kann das sein?? Der Insolvenzverwalter wurde schon mehrfach angeschrieben, aber er antwortete nicht.
Wann beginnt denn nun die Wohlverhaltensphase? Wenn tatsächlich in 2004, dann währe die Laufzeit 10 Jahre?????
_________________
Jürgen M.
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conferencemelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

genau so sieht es aus.
ich kenne einen schuldner, welcher seit 2000 drin hängt und die wvp auch erst nach dem abschlusstermin beginnt.
irgendwann war mal ein stichtag. alles was dann an inso´s kam begann die wvp mit der eröffnung. große ungerechtigkeit aber so ist es nun einmal.

trotzdem kopf nicht hängen lassen.
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Luke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Du stellst einen Antrag 1999 und dieser wird erst 2004 eröffnet ? Was ist denn das für eine Schlamperei.
Also, das Insolvenzverwalter mangelnd motiiviert sind und sich lieber lukrativen Fällen widmen ist sowohl bekannt als auch verständlich.
Aber die Belastung kann doch nicht dein Nachteil sein.
Das Verfahren endet mit dem gesetzlichen Zeitpunkt nach Eröffnung und wenn eine Eröffnung 5 Jahre dauert, dann ist was falsch gelaufen.

Allerdings ist eines wichtig. Die Dauer der Insolvenz beinhaltet die Bereiche Insolvenzverfahren und WVP mit sich daran anschliesender RSP. Wenn also das insolvenzverfahren die Gesamtzeit dauert, dann ist das Verfahren beendet. Es ist also nicht so, als würde 5 Jahre Insoverfahren, nochmals 5 Jahre WvP anschliessen. Das wäre ja widersinnig.

Irgendwie klingt es, als wäre es nicht besonders gut gelaufen. Frag am besten beim Gericht nach.
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Der Internationale
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 06:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mildes,

stop - stop -stop!!!

In Diesem Thread laufen so einige Insos falsch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die, zugegeben oft schwer zu verstehende Rechtslage ist wie folgt:

Ab 1999 war es so: WVP dauert 7 Jahre (ggf. 5 Jahre), gerechnet AB AUFHEBUNG des Insolvenzverfahrens!!

Ab 2001 ist es so: Die WVP dauert 6 Jahre, gerechnet AB ERÖFFNUNG des Insolvenzverfahrens!!!

Maßgeblich, welches Recht zum Tragen kommt, ist der Zeitpunkt der Eröffnung!!

Deine WVP läuft ab Ende 2004 und dauert 6 (!) Jahre (die auf 5 Jahre verkürzte WVP gibt es nicht mehr!).

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Die Fragen aller Fragen aber ist:

- Hattest Du wirklich einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter von 1999-2004????
Oder war der Treuhänder?
- Wieso und was hast Du von 1999-2004 an den Kerl geleistet? Da war doch noch
gar nicht eröffnet???
- Warum hat das 5 Jahre gedauert??
- Was hast Du von 1999-2004 erwerbsmäßig gemacht??

Gruß

Der Internationale
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Mildes
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Raesfeld

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
hatte ein paar Tage Urlaub, deshalb konnte ich erst jetzt die Nachrichten lesen.
Ich sehe mir die Akten noch mal an und werde mich dann in den nächsten Tagen melden.
_________________
Jürgen M.
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