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Verfasst am: 12.10.04, 12:18 Titel: Arbeitslosenhilfe und Witwenrente
Hallo,
Am 3.09.2004 ist mein Vater gestorben und meine Mutter hatt heute den Rentenbescheid für die grosse Witwenrente bekommen.
Nach abzügen von sozialversicherungen währen das 400,06 Euro monatlich. Die rente wird erst ab nähsten Monat gezahlt. Meine Mutter bezieht aber schon seid 3 jahren die Arbeitslosenhilfe in höhe von 430 euro monatlich. Wird Sie jetzt die Witwenrente in voller höhe empfangen oder wird evtl. die Arbeitslosenhilfe gekürzt? Wie sieht es ab nähsten Jahr aus wegen Hartz IV ?
Noch eine frage muss meine Mutter die Witwenrente an das Arbeitsamt melden? Wenn ja muss sie auch melden daß sie evtl. eine nachzahlung von der Knappschaft in höhe von 4095 Euro bekommt?
Ich danke ihnen im vorraus für die Antwort.
Verfasst am: 12.10.04, 12:39 Titel: Re: Arbeitslosenhilfe und Witwenrente
Exkiller hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Meine Mutter bezieht aber schon seid 3 jahren die Arbeitslosenhilfe in höhe von 430 euro monatlich. Wird Sie jetzt die Witwenrente in voller höhe empfangen oder wird evtl. die Arbeitslosenhilfe gekürzt? Wie sieht es ab nähsten Jahr aus wegen Hartz IV ?
Noch eine frage muss meine Mutter die Witwenrente an das Arbeitsamt melden? Wenn ja muss sie auch melden daß sie evtl. eine nachzahlung von der Knappschaft in höhe von 4095 Euro bekommt?
Die Witwenrente wird sie voll bekommen. Gekürzt wird bei der Arbeitslosenhilfe und später beim Alg II. In welcher Höhe gekürzt wird, kann ich nicht genau sagen. Es wird bei der Arbeitslosenhilfe auf jeden Fall nicht die volle Witwenrente abgezogen.
Die laufende Witwenrente und auch die Nachzahlung müssen dem Arbeitsamt gemeldet werden!
Die Nachzahlung wird sehr wahrscheinlich erst mal nicht ausgezahlt werden, damit Erstattungsansprüche des Arbeitsamtes daraus beglichen werden können. Wenn dann ein "Restbetrag" gezahlt wird, ist das okay. Wenn der gesamte Nachzahlbetrag ausgezahlt wird, darf dieser nicht verbraucht werden, sondern die Nachricht des AA abwarten, wieviel an Arbeitslosenhilfe zurück zu zahlen ist.
Verfasst am: 12.10.04, 12:46 Titel: Re: Arbeitslosenhilfe und Witwenrente
Hallo Exkiller (welch ein Nick!),
Ihre Mutter ist verpflichtet, die Nachzahlung und die laufende Zahlung in voller Höhe anzugeben. Die Witwenrente wird auch in voller Höhe angerechnet, Freibeträge gibt es nur bei Einkommen von Partnern und eigenem Erwerbseinkommen.
Allerdings gehe ich davon aus, dass ihr verstorbener Ehegatte ebenfalls Einnahmen hatte, die bereits auf die Arbeitslosenhilfe Ihrer Mutter angerechnet wurden. Falls dem so sein sollte, könnte noch ein Auszahlungsbetrag verbleiben. _________________ Bestens,
H.
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