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"Hilfssheriffs" in NRW und deren Befugnisse

 
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Alekto
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 17:16    Titel: "Hilfssheriffs" in NRW und deren Befugnisse Antworten mit Zitat

Hallo,
was für (hoheitliche) Befugnisse haben die von den Kommunen bezahlten privaten Sicherheitsdienste (vulgo "Hilfssheriffs") in NRW. Was dürfen sie und was nicht?
Und was darf das Ordnungsamt?

Mfg,
Alekto
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Aufgaben und Befugnisse der kommmunalen Ordnungskräfte findest du im Ordnungsbehördegesetz (grob: fast alles, was die Polizei darf)
Die Aufgaben privater Sicherheitskräfte richten sich nach dem Haustrecht bzw. den "jedermannrechten" also dem, was jeder machen darf.
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Alekto
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön!
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Alekto
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was bedeutet bei § 9 PolG NRW (2):
"Sie ist zu weiteren Auskünften verpflichtet, soweit gesetzliche Handlungspflichten bestehen."
Was sind gesetzl. Handlungspflichten?
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::

Die Aufgaben privater Sicherheitskräfte richten sich nach dem Haustrecht bzw. den "jedermannrechten" also dem, was jeder machen darf.


Wobei man damit aufpassen muß, viele Dienste stellen ihre Leute inzwischen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlasssung den Städten zur Verfügung, teilweise sind dies sogar "vollausgebildete" HiPo`s, müßten also wenn sie von den Städten als HiPo`s eingesetzt werden, die gleichen Rechte wie die normalen HiPo`s haben.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
hawethie hat folgendes geschrieben::

Die Aufgaben privater Sicherheitskräfte richten sich nach dem Haustrecht bzw. den "jedermannrechten" also dem, was jeder machen darf.


Wobei man damit aufpassen muß, viele Dienste stellen ihre Leute inzwischen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlasssung den Städten zur Verfügung, teilweise sind dies sogar "vollausgebildete" HiPo`s, müßten also wenn sie von den Städten als HiPo`s eingesetzt werden, die gleichen Rechte wie die normalen HiPo`s haben.


Neien - nur Angestellte oder Beamte der Gemeinde dürfen mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sein.
Die "Meister Proper Security" definitiv nicht.
Thema: "Gewaltmonopol des Staates"

Gruß
HaweThie
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

*vor mich hin pfeif*

Was hab ichj denn oben geschrieben @ hawethie ?

Arbeitnehmerüberlassung ca. das gleiche wie Leiharbeiter, oder Zeitarbeiter von der Behörde gemietet, folglich als Angestellte der Behörde anzusehen und wenn diese dann vom Ordnungsamt als HiPo eingesetzt sind, haben sie auch die gleichen Rechte wie jeder festangestellte HiPo auch.

Das dies nicht für die Meister Proper Security gilt beim ganz normalen Tagesgeschäft wie z.B.: das Objekt von Müller, Maier, Kunz zu bewachen ist wohl auch klar Winken

Hier gings aber um Security Mitarbeiter die über ihre Firma von Kommunen angeheuert und bezahlt werden, und genau da hab ich angesetzt mit meinem Hinweis.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
folglich als Angestellte der Behörde anzusehen


oder hast du eine Quelle, die das sagt????
In einem solchen fall würde das angesprochene Gewaltmonopol aufgeweicht werden.

Ich erinnere nur an Urteile, dass bei kommunalen Geschwindigkeitsmessungen, die oft von Privatfirmen durchgeführt werden, ein Angestellter oder Beamter der Kommune mit anwesend sein muss, damit ein Verstoß geahndet werden kann.
Und damit sind Angestellte der Gemeinde und nicht Entliehene Angestellte gemeint.

Gruß
HaWeThie
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Alekto
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also gehen die Befugnisse der Hilfssheriffs über die "Jedermannrechte" hinaus? Versteh ich das richtig?
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt immer darauf an, wenn Du unter Hilfssheriffs Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten meinst, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung an ein Ordnungsamt "verliehen" sind und dort als HiPo`s eingesetzt sind, dann meines Wissens nach ja.
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