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Verfasst am: 12.10.04, 15:04 Titel: Steht er über dem Recht?
Ich habe folgendes Problem. Ich bekam eine neue Wohnung über einen Immobilienhändler. Der Preis dafür waren 2 Monatsmieten + Mwst. Sein "Verkaufsgespräch war voller Fehler und seine Führung zu schnell und unprofisionell". Dafür wollte ich eine neue geringere Rechnung. Die Antwort war, daß er bereits nach 7 Tage über der 8 tägigen Zahlungsfrist mir einen Brief vom Anwalt zukommen ließ, in dem er mit allem Möglichen drohte. Zum Zeitpunkt des Eintreffens des Briefes war der größte Teil der Rechnung bereits überwiesen. Nun kann ich auch noch 100 Euro für den Anwalt zahlen. Meine Frage muß er sich als Immobilienhändler mit seiner Rechnung nicht auch an Mahnfristen halten und ab wann wenn ja beginnt die Zahlungsfrist. Nach Eingang der Rechnung oder nach Unterschrift des Mietvertrages obwohl ich dann mir den Rechnungsbetrag selbst errechnen müßte.
Verfasst am: 12.10.04, 15:14 Titel: Re: Steht er über dem Recht?
Das hat mit Immobilienrecht zwar nicht viel zu tun, aber wenn Du die Zahlung einer Rechnung ganz oder teilweise ernsthaft verweigerst, darf der Makler unabhänig von der Fälligkeit und evtl. zuvor gesetzter Fristen einen Anwalt einschalten bzw. das gerichtliche Mahnverfahren gegen Dich einleiten.
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