Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.05.05, 22:47 Titel: Verfahren bei Teil-Dienstunfähigkeit?
Ich habe folgendes Problem.
Ich bin 48 Jahre alt und seit 10 Monaten dienstunfähig geschrieben. Jetzt soll ich zum Amtsarzt.
Mein Arzt sagt, ich wäre nur noch begrenzt arbeitsfähig. Und da es für Beamte so etwas wie eine Teilpensionierung nicht gibt, bleibt nur die Krankschreibung bis zur Vollpensionierung.
Ich konnte das gar nicht glauben. Es kann doch nicht sein, dass ich mit 48 Jahren pensioniert werden muss, obwohl ich noch z.B. halbtags arbeiten könnte. Ich die Aussage richtig? Gibt es keine andere Möglichkeit?
Soweit eine Genesung in Sicht ist, käme möglicherweise eine Wiedereingliederungsmaßnahme in Frage. Dabei kann durch ärztliches Attest für eine bestimmte Zeit mit Zustimmung des Dienstherrn eine reduzierte Arbeitszeit vorgegeben werden.
Davon mal abgesehen gibt es beamtenrechtlich zwar keine Teilpensionierung, dafür aber eine Teildienstfähigkeit (§ 26a BRRG). Soviel ich weiß ist diese jedoch nicht in jedem Bundesland umgesetzt bzw. wird aus besoldungs-/haushaltsrechtlichen Gründen nicht angewandt. Fragen Sie doch mal bei Ihrer Personalstelle nach dieser Möglichkeit nach.
Eine Genesung ist bei meiner Erkrankung leider nicht in Sicht.
Ich habe auch schon 2 Wiedereingliederungsversuche hinter mir. Daher weiß ich auch, dass ich einen 4-Stunden-Tag noch schaffen würde, aber nicht mehr eine Vollzeittätigkeit.
Ich arbeite übrigens in Bremen. Ist über die Regelungen in diesem Bundesland etwas bekannt?
Ich würde ja auch meine Arbeitszeit auf "halbe Tage" reduzieren, wenn ich dann mit meinem Gehalt zumindest annähernd an die derzeitigen Pensionsansprüche herankommen würde. Aber dem ist nicht so.
§ 43a BremBG - es gibt in Bremen diese Möglichkeit.
Umso mehr empfiehlt sich ein Gespräch mit der Personalstelle und/oder der Personalvertretung, insbesondere auch, ob es dort eine Verordnung entsprechend § 72a Abs. 2 BBesG gibt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.