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Verfahren bei Teil-Dienstunfähigkeit?

 
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VerenaS
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 22:47    Titel: Verfahren bei Teil-Dienstunfähigkeit? Antworten mit Zitat

Ich habe folgendes Problem.
Ich bin 48 Jahre alt und seit 10 Monaten dienstunfähig geschrieben. Jetzt soll ich zum Amtsarzt.

Mein Arzt sagt, ich wäre nur noch begrenzt arbeitsfähig. Und da es für Beamte so etwas wie eine Teilpensionierung nicht gibt, bleibt nur die Krankschreibung bis zur Vollpensionierung.

Ich konnte das gar nicht glauben. Es kann doch nicht sein, dass ich mit 48 Jahren pensioniert werden muss, obwohl ich noch z.B. halbtags arbeiten könnte. Ich die Aussage richtig? Gibt es keine andere Möglichkeit?
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Rupi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit eine Genesung in Sicht ist, käme möglicherweise eine Wiedereingliederungsmaßnahme in Frage. Dabei kann durch ärztliches Attest für eine bestimmte Zeit mit Zustimmung des Dienstherrn eine reduzierte Arbeitszeit vorgegeben werden.

Davon mal abgesehen gibt es beamtenrechtlich zwar keine Teilpensionierung, dafür aber eine Teildienstfähigkeit (§ 26a BRRG). Soviel ich weiß ist diese jedoch nicht in jedem Bundesland umgesetzt bzw. wird aus besoldungs-/haushaltsrechtlichen Gründen nicht angewandt. Fragen Sie doch mal bei Ihrer Personalstelle nach dieser Möglichkeit nach.
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VerenaS
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Genesung ist bei meiner Erkrankung leider nicht in Sicht.
Ich habe auch schon 2 Wiedereingliederungsversuche hinter mir. Daher weiß ich auch, dass ich einen 4-Stunden-Tag noch schaffen würde, aber nicht mehr eine Vollzeittätigkeit.

Ich arbeite übrigens in Bremen. Ist über die Regelungen in diesem Bundesland etwas bekannt?

Ich würde ja auch meine Arbeitszeit auf "halbe Tage" reduzieren, wenn ich dann mit meinem Gehalt zumindest annähernd an die derzeitigen Pensionsansprüche herankommen würde. Aber dem ist nicht so.
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R. H.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Verena,
leider weiß ich nicht, ob es in Bremen genauso ist. Aber Bundesbeamte können "begrenzt dienstfähig" sein (§ 42 a BBG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbg/__42a.html ).
Als Besoldung erhält der begrenzt dienstfähige Beamte die Besoldung, die er bei der Teilzeitbeschäftigung erhalten würde, jedoch mindestens das Ruhegehalt (§ 72a BBesG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbesg/__72a.html ).

Ich hoffe, das hilft erstmal. Kannst du das nicht mit deinen Personalbearbeitern besprechen???

Viele Grüße
R. H.
_________________
Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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Rupi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

§ 43a BremBG - es gibt in Bremen diese Möglichkeit.

Umso mehr empfiehlt sich ein Gespräch mit der Personalstelle und/oder der Personalvertretung, insbesondere auch, ob es dort eine Verordnung entsprechend § 72a Abs. 2 BBesG gibt.
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