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Kontopfändung bei Existenzgründungszuschuss

 
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ForFour
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 13
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 17:29    Titel: Kontopfändung bei Existenzgründungszuschuss Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wenn jemandem der Existenzgründungszuschuss (IchAG) das Konto gepfändet wird, fällt der Existenzgründungszuschuss dann unter die auszahlbaren Sozialleistungen (wie ALG2 usw.) ?? Will sagen könnte man die überwiesenen 600 Euro auszahlen lassen binnen 7 Tagen nach Eingang wie es auch mit den anderen Sozialleistungen machbar ist?

Und noch eine Frage:
Wenn eine Person ein Konto eröffnet und einem anderen eine Vollmacht über dieses Konto erteilt, kann der Bevollmächtigte dann auch dieses Konto für Überweisungen auf seinen Namen angeben? Im konkreten Fall, könnte derjenige sich den Existenzgründungszuschuss auf dieses Konto überweisen lassen auf das er die Vollmacht hat?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Gruß
ForFour
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verwirrte
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Aus eigener Erfahrung...Du bekommst die 600,00 Euro ausgezahlt und auch aus eigener Erfahrung...Du kannst die 600,00 Euro auf das Konto wo Du nur die Vollmacht hast überweisen lassen.

LG
die verwirrte ;o)
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Frap
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Pflicht zur Auszahlung weiß ich nichts.

Aber Geld auf eine Konto zu über weisen, für welches lediglich eine Vollmacht besteht ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Kleinbeträgen fällt es vielleicht nicht auf aber irgendwann holt es einen ein.

Stichwort hierzu ist: Konto für fremde Rechnung - Geldwäsche

Übrigens: Wenn das Geld auf ein anderes Konto geht gibt es m.E. keine (!) Pflicht zur Auszahlung für die Bank.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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