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Familienversicherung bei mon. Verdienst über 400 €

 
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B. Schneider
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 16:04    Titel: Familienversicherung bei mon. Verdienst über 400 € Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,
ich bin als Student (22 Jahre) über meinen Vater privat familienversichert und will natürlich, dass das auch so bleibt. Ab diesem Monat bin ich allerdings als Werkstudent beschäftigt und verdiene dort rund 550 € im Monat. Ich habe jetzt nachträglich erfahren, dass der Anspruch auf Familienversicherung bei einem Einkommen ab 400 € verfällt. Desweiteren habe ich allerdings auch gelesen, dass dies nicht auf gelegentliche Einkommen zutrifft, wobei sich gelegentlich auf zwei Monate im Kalenderjahr bezieht. Dies könnte bei mir noch genau hinkommen, da ich nur im November und Dezember über 400 € verdiene und der Vetrag im nächsten Jahr im Februar endet. Daher zwei Fragen an die Community:
1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich in dem beschriebenen Fall keine Probleme ergeben werden, weil es jeweils nur zwei Monate sind?
2. Heißt das aber auch, dass ich im nächsten Jahr in keinem Monat mehr als 400 € verdienen darf, auch nicht z.B. in einem Pflichtpraktikum während der Semesterferien?
Das Ganze ist ja echt nervig, weil es mir bei dem Job nichtmals um den schnöden Mammon geht, sondern eher um den Einstieg in die Firma und der Job nun mal auf diese Arbeitszeit festgelegt ist. Genauso ist es dann bei einem möglichen Praktikum - größere Firmen meiner Branche bezahlen für Fachpraktikanten definitiv mehr als 400 € und ich bin laut Studienordnung verpflichtet, ein Praktikum zu machen...
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt und bedanke mich schon mal im Voraus,
Gruß Björn
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 16:23    Titel: Re: Familienversicherung bei mon. Verdienst über 400 € Antworten mit Zitat

Wo ist denn das Problem? Wenn du "zuviel" verdienst, kannst du dir doch die ca. 50 bis 60 Euro für die studentische Krankenversicherung leicht leisten. Ob im Einzelfall etwa bei kurzfristigen Jobs Ausnahmen gelten, teilt dir rechtsverbindlich die Krankenkasse mit.

Übrigens zählt die Summe der Einkünfte im Sinne des Steuerrechts, nicht das Bruttogehalt.
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