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Heirat

 
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Frietie
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 10:42    Titel: Heirat Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe, dass mir jemand mit meinem speziellen Fall helfen kann:

Ich bin Deutsche und möchte einen kroatischen Staatsbürger heiraten, sein Wohnort ist jedoch nicht in Kroatien, sondern in Bosnien-Herzegovina.
Im Moment ist er hier in Deutschland (er darf drei Monate mit dem kroatischen Pass hier bleiben). Wir würden gerne jetzt in diesen drei Monaten hier in Deutschland heiraten und meine Frage ist, ob wir dennoch einen Antrag auf Familienzusammenführung benötigen, was heissen würde, dass wir nach Bosnien reisen müssten um beim Deutschen Konsulat in Sarajewo ein Visum zu beantragen. Er ist ja aber schon hier...??? Haben wir die Möglichkein nach der Heirat direkt hier zum Ausländeramt zu gehen und dort eine Aufenthaltsgenehmigung für Ihn zu bekommen?

Vielen Dank für euren Rat Sehr glücklich
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 12.10.04, 16:24    Titel: Re: Heirat Antworten mit Zitat

Hallo,

wer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und hier eine deutsche Staatsangehörige heiratet, muß gem. § 9 Abs. 2 DVAuslG (Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz) nicht erneut ausreisen, sondern kann bei der hier zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung der AE beantragen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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