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ich hoffe, dass mir jemand mit meinem speziellen Fall helfen kann:
Ich bin Deutsche und möchte einen kroatischen Staatsbürger heiraten, sein Wohnort ist jedoch nicht in Kroatien, sondern in Bosnien-Herzegovina.
Im Moment ist er hier in Deutschland (er darf drei Monate mit dem kroatischen Pass hier bleiben). Wir würden gerne jetzt in diesen drei Monaten hier in Deutschland heiraten und meine Frage ist, ob wir dennoch einen Antrag auf Familienzusammenführung benötigen, was heissen würde, dass wir nach Bosnien reisen müssten um beim Deutschen Konsulat in Sarajewo ein Visum zu beantragen. Er ist ja aber schon hier...??? Haben wir die Möglichkein nach der Heirat direkt hier zum Ausländeramt zu gehen und dort eine Aufenthaltsgenehmigung für Ihn zu bekommen?
wer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und hier eine deutsche Staatsangehörige heiratet, muß gem. § 9 Abs. 2 DVAuslG (Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz) nicht erneut ausreisen, sondern kann bei der hier zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung der AE beantragen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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