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Mein Noch-Ehemann (Nicht-EU) ist zwecks Familienzusammenführung nach Deutschland eingereist. Wir haben kein Jahr zusammengelebt und sind nun getrennt.
Die ABH habe ich nun von der Trennung informiert, die mir mitteilte, daß seine Aufenthaltsgenehmigung nun nachträglich entzogen wird, weil er kein eigenes Aufenthaltsrecht erworben hat.
Da nicht anzunehmen ist, daß er nach Erhalt der Ausreiseaufforderung freiwillig ausreist, könnte es evtl. sogar zu einer Abschiebung kommen. Bin ich als Noch-Ehefrau dann für alle Abschiebekosten verantwortlich? Könnte ich die Zahlung auch verweigern, immerhin hatte ich ihm mehrfach ein Rückflugticket in seine Heimat angeboten, d.h. ich hätte ihm eine Rückreise ermöglicht.
Eine Haftung der Ehefrau für die Abschiebekosten ist nur dann möglich, wenn die Ehefrau zuvor eine Verpflichtungserklärung für ihren Ehegatten unterzeichnet hat. Bevor es zu einer Abschiebung überhaupt kommt, muss die Aufenthaltsgenehmigung nachträglich befristet werden und im Übrigen keine Duldungsgründe bestehen.
Das behördliche Verwaltungsverfahren bleibt abzuwarten.
Vielen Dank für diese Information. Eine Verpflichtungserklärung habe ich nicht unterzeichnen müssen - jedenfalls kann ich mich an keine erinnern. Mein Noch-Ehemann habe ich im Ausland geheiratet und dann die Familienzusammenführung beantragt.
Mir liegt es auch fern, ihm eine Abschiebung zu wünschen, aber sobald ich die Scheidung einreichen kann (kurz vor Ablauf des Trennungsjahres), habe ich keinen Einfluß mehr auf den Lauf der Dinge.
Da wir nicht lange genung zusammen gelebt haben, wird er kein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen. Eine Duldung ist m.E. äußerst unwahrscheinlich, da er bereits früher mal einige Jahre illegal in Deutschland gelebt hat und abgeschoben wurde. Es sei denn er findet schnell eine andere Frau, die bereit ist, ihn zu heiraten.
...und leider gibt es immer genug dumme Frauen - mich eingeschlossen - die auf Liebesschwüre reinfallen.
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