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Guten Tag,
ich habe eine Frage, kann man eine Hypothek, die leider erst letztes Jahr um 10 Jahre verlängert wurde, frühzeitig auflösen, ohne unsummen an Vorfälligkeitszinsen zahlen zu müssen?
Wir möchten unser Haus verkaufen und uns eine Eigentumswohnung anschaffen. Der Erlös des Hauses sollte wie folgt aussehen.
1. Teil Ablöse der Hypothek
2. Noch offenstehender Erbrteil an die Geschwister
3. Zum Erwerb einer Eigentumswohnung.
Ggf. (je nach Ertrag des zu Verkaufendes Hauses) würden wir erneut eine Finanzierung bei unserer Hausbank für die Eigentumswohnung machen.
Ggf. (je nach Ertrag des zu Verkaufendes Hauses) würden wir erneut eine Finanzierung bei unserer Hausbank für die Eigentumswohnung machen.
Schauen Sie zunächst einmal in Ihren Kreditvertrag, ob Ihnen das Recht auf Sondertilgungen eingeräumt wurde.
Wenn dem nicht so ist, können Sie das Darlehen grundsätzlich nicht vorzeitig kündigen, jedenfalls nicht ohne das Einverständnis Ihres Vertragspartners, in diesem Fall der Bank.
Bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung stimmt die Bank üblicherweise einer vorzeitigen Tilgung zu.
In Hinblick auf die benötigte Anschlussfinanzierung sollten Sie mit Ihrer Bank ganz einfach Kontakt aufnehmen und verhandeln.
Forderungen der Bank (Vorfälligkeitsentschädigung) können Sie von einem Gutachter nachrechnen lassen. Das macht zum Beispiel der IFF e. V. in Hamburg (www.iff-hamburg.de).
Guten Tag,
ich habe eine Frage, kann man eine Hypothek, die leider erst letztes Jahr um 10 Jahre verlängert wurde, frühzeitig auflösen, ohne unsummen an Vorfälligkeitszinsen zahlen zu müssen?
Wir möchten unser Haus verkaufen und uns eine Eigentumswohnung anschaffen. Der Erlös des Hauses sollte wie folgt aussehen.
1. Teil Ablöse der Hypothek
2. Noch offenstehender Erbrteil an die Geschwister
3. Zum Erwerb einer Eigentumswohnung.
Ggf. (je nach Ertrag des zu Verkaufendes Hauses) würden wir erneut eine Finanzierung bei unserer Hausbank für die Eigentumswohnung machen.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Vielen dank vorab.
Heike
Hallo!
Um eine Vorfälligkeitsentschädigung sollten Sie herumkommen, wenn Sie das Restdarlehen auf die ETW "übertragen", also einen Pfandaustausch vornehmen. Hiermit müßte sich die Bank einverstanden erklären (müssen).
Vielen Dank für die super schnelle Antwort.
Eine Sondertilgung haben wir in Höhe von jährlich 2.500 € maxi. im Vertrag stehen, aber so wie ich das jetzt sehe, müssen wir wirklich der Bank "schöne Augen" machen.
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