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Verfasst am: 21.04.05, 14:54 Titel: Beurteilung in Elternzeit?
Hallo,
wenn man als Beamtin seit 9 Monaten in Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung) ist, wird man dann mitbeurteilt, wenn für die anderen Beamten dieser Besoldungsgruppe eine Regelbeurteilung angesetzt wird?
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 114 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.04.05, 08:35 Titel:
Hallo "Nikita",
wenn du im Beurteilungszeitraum teilweise im Dienst warst und Leistungen gebracht hast, warum sollen diese bei der Regelbeurteilung nicht (mit-)berücksichtigt werden??
Somit ein klares Ja auf deine Frage.
Gesetzliche Grundlagen: § 7 Beamtenrechtsrahmengesetz, § 8 Abs. 1 Satz 2 Bundesbeamtengesetz bzw. entsprechende Landesgesetze (Leistungsgrundsatz).
Herzliche Grüße
R. H. _________________ Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
Ich kann R.H. an dieser Stelle nur unterstützen, hat der Beamte während des Beurteilungszeitraumes seine Dienstleistung gegenüber dem Dienstherrn erbracht, hat er einen Rechtsanspruch auf Beurteilung !
Der Rechtsanspruch aus dem Bundesgesetz auf Beurteilung ist in den Landesgesetzes ebenfalls festgeschrieben. In den meisten Fällen gibt es in den Dienststellen weitergehende Vereinbarungen über das Beurteilungswesen zwischen Dienststellenleiter und Personalräten. Dort sollte man mal reinschauen, da dort konkrete Zeiträume benannt sind
Ich versuche mal anhand eines konkreten Beispiels zu beschreiben. Die Beamtin war während des 3 jährigen Beurteilungszeitraumes 1 1/2 Jahre wegen Elternzeit zu Hause, aber hat 1 1/2 Jahre gearbeitet.
Laut unserer DV Beurteilungen wird die Beurteilung erstellt, wenn sie mehr als 6 Monate im Dienst war, also in diesem Fall erfüllt und es wird Beurteilt.
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