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Verfasst am: 21.03.05, 21:08 Titel: Ist ein Vorsitzender erforderlich ?
Wir wollen in Kürze einen Verein gründen. Dieser Verein hat nicht viele Mitglieder. Im Grunde handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft. Besteht die Möglichkeit keinen Vorsitzenden zu wählen, sondern nur einen Vorstand ( Team o.a. ) Wir wollen nicht unbedingt einen Vorsitzenden haben, konnten aber bisher keine Infos bekommen, ob ein Verein auch mit Vorstandsteam möglich ist.
§ 26 Vorstand; Vertretung
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.
Mit "Vorstand" sind eine oder mehrere natürliche Personen gemeint, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Eine Vorschrift, nach der es innerhalb dieses Vorstandes einen "Vorsitzenden" geben müsste, gibt es nicht. Ihr könnt die Bezeichnungen der Vorstandsämter völlig frei festlegen. So wären z.B. "Häuptling", "Medizinmann","Stammesältester" und "Oberkrieger" durchaus zulässige Bezeichnungen für Vorstandsmitglieder.
Auch der Begriff "Vorstand" ist nicht vorgeschrieben. Die Satzung könnte z.B. festlegen, dass dieses Organ "Oberstammesverwaltungs- und führungshaufen" heißen soll. Dagegen wäre nichts einzuwenden. Es muss nur klar sein, wer Vorstand gemäß § 26 BGB ist, wer also den Verein vertreten darf.
Wie ihr den Vorstand zusammensetzt und welche Aufgaben, Rechte und Pflichten das einzelne Vorstandsmitglied hat, kann, darf und sollte (vor allem bei Verwendung obiger Beispielsbezeichnungen) durch die Satzung oder eine Geschäftsordnung geregelt werden.
Im Allgemeinen und ohne besondere Ermächtigung durch die Satzung oder eine Vereinsordnung hat ein "Vorsitzender" nur ganz wenig mehr Rechte als andere Vorstandsmitglieder. So ist er Kraft Amtes z.B. Versammlungsleiter bei Mitglieder- bzw. Vorstandsversammlungen.
Au ja, "Medzinfrau" und "Stammesaälteste" gefallen mir :-)
Ingrid, wenn es nur eine Arbeitsgruppe ist, könnt ihr auch als nichteingetragener Verein fungieren und euch erst später, falls Bedarf besteht, ins Vereinsregister eintragen lassen. Das erfordert dann 7 Gründungsmitglieder, eine Satzung und einen "Vorstand", muss über den Notar laufen und kostet Geld.
Nach meiner Kenntnis ist es so, dass bei Gemeinnützigkeit und Erhalt öffentlicher Mittel, Spenden o.ä. der/die 1. Vorsitzende und ein/e Stellvertreter/in zwingend erforderlich ist (BGB)
Nach meiner Kenntnis ist es so, dass bei Gemeinnützigkeit und Erhalt öffentlicher Mittel, Spenden o.ä. der/die 1. Vorsitzende und ein/e Stellvertreter/in zwingend erforderlich ist (BGB)
Die Begriffe "1. Vorsitzende/r" bzw. "Stellvertreter/in" tauchen im BGB, zumindest in den Vorschriften, die Vereine betreffen (§§ 21-79), nicht auf. Ihre Verwendung ist folglich nicht zwingend vorgeschrieben.
Das ist interessant, JS - ich bin nämlich kürzlich von den etwas älteren Mitgliedern im Vorstand mit Hinweis auf's BGB abgeschmettert worden, als ich wissen wollte, ob wir statt des herkömmlichen Musters (1. V., 2. V. etc) auch als gleichberechtigtes Vorstandsteam auftreten können. Das hätte natürlich eine Satzungsänderung zur Folge, aber auch den Vorteil der intensiveren Einbindung aller übrigen V-Mitgliederund Beisitzer/innen.
Verfasst am: 11.04.05, 18:32 Titel: Verein ohne Vorstand
Hallo Janna,
genau dass ist auch mein Problem, mich würde sehr interessieren, ob euer Verein eine Lösung gefunden hat. Unsere Motivation ist, dass die Vorstandsmitglieder gleichgestellt sein sollen und nicht einer alleine Ansprechpartner ist.
überlegt es Euch gut, ob es überhaupt sinnvoll ist.
Zur Erläuterung: Rechtlich ist zu trennen zwischen den Rechten des Vorstandes im Innenverhältnis und im Außenverhältnis.
Beim Außenverhältnis geht es darum, wer was gegenüber anderen Personen darf - also Verträge schließen, "Geld ausgeben", Bankgeschäfte usw.
Wenn eine größere Zahl von Personen die Befugnis dazu hat, führt das nur zu Chaos. Vertragspartner sind verwirrt, empfinden das als unseriös, verlieren den Überblick etc. Und falls es mal zu Mißverständnissen oder Mißbrauch kommt, schadet es nur dem Verein. Deshalb bekommt normalerweise nur eine sehr kleine Anzahl von Mitgliedern (z.B. "erster" Vorstand und eine weitere Person ("2. Vorstnd")) des Vorstandes "Zeichnungsbefugnis" nach aussen. Wenn dann dochmal jemand anderer für den Verein einen Vertrag schließen soll o.ä. kann man ihm immer noch Vollmacht geben.
Davon völlig unabhängig ist die Regelung, wie man im Innenverhältnis die Entscheidungen findet.
Die Satzung kann problemlos vorsehen, dass nur der gesamte Vorstand (die Typen, die laut Satzung gewählt werden üblicherweise) intern - ob per Mehrheit oder einstimmig - zu Geschäften nach aussen autorisieren darf oder z.B. dass bestimmte Entscheidungen überhaupt nur durch die Mitgliederversammlung getroffen werden.
Das sieht dann so aus:
Es gibt nur ein oder zwei (wenige) Personen, die nach aussen Geschäfte machen dürfen. Wie derjenige heist, ist egal. "Vertragstyp" ginge auch - der Titel muss nicht den Eindruck erzeugen, er sei der Boss. Aber weil die Anzahl derAnsrpechpersonen überschaubar ist, wird es für Vertragspartner des Vereins übershcaubar und vertrauenswüridiger.
Zwar können diese Leute theoretisch diese Befugnis mißbrauchen. Solange aber kein interner Beschluss aller Zuständigen existiert, würden Sie dem Verein für diesen Fehler haften, also machen es die allerwenigsten.
So kann jeder intern Mitbestimmen, aber nach aussen bleibt alles überschaubar und relativ gesichert.
Ein Beispiel:
Verein wird nach aussen durch "Ersten" und "zweiten Vorstand" vertreten. Keiner darf aber intern ohne die Zustimmung des Kassenwarts handeln. Übersteigen die Geschäfte eine bestimmte Summe, muss der gesamte Vorstand abstimmen. Ist die Summe nochmal höher, kann es nur eine Mitgliederversammlung genehmigen. usw.
Fazit: Man kann hier schon spielen. Man kann auch das Amt des "1. Vorstandes" von der Befugnis, Verträge zu schließen komplett trennen - er wäre dann reine Repräsentationsfigur. Wenn man aber Horden die Befugnis dazu verleiht, wird das Missbrauchsrisiko zu groß - es reicht schon, dass mehrere Leute rumrennen und "weil man es gut meint" irgendwelche Einkäufe machen, aus welchen der Verein verpflichtet wäre.
Deshalb regen die meisten mir bekannten Vereine das über die interne Willensbildung. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
noch ein kleiner tipp gegen missbrauch von ämtern ... es ist möglich den vorstand als eine juristische person darzustellen oder nur "die macht" für mehrere zusammen verfügbar zu machen .... zb kann es so geregelt sein das der " 1."vorsitzende nur in kombination mit mindestens einem (von zwei) stellvertenden-vorsitzenden sowie einem beisitzer (mit vertrauensausspruch des vorstandes) voll geschäftsfähig ist . geht etwas in die hose, entzieht der vorstand bei der nächsten sitzung dem beisitzer das vertrauen und schon sind die vorsitzenden blockiert ...ähnliches geht auch mit "normalen" vereinsmitgliedern als vertrauenspersonen oder vertreter der allgemeinheit... sollte der 1^. vorsitzende gänzlich verhindert sein kann das alleinige entscheidungsrecht auf den gesmatvorstand übergehen und dort mit einer 2/3 mehrheit gesichert werden ....so klappts bei uns seit 3 jahren sehr gut ... vorher war der vorstand ein sehr korrupter haufen und die vorstände haben mehr in ihre eigene tasche gewirtschaftet ...heute sind sie zu zusammenarbeit gezwungen und wenn nichts passiert oder der vorstand zerstritten ist tritt die mitglieder versammlung dem vorstand auf die füße ...
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