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Verfasst am: 12.10.04, 22:13 Titel: steuer/ versicherung bei gebrauchtwagenverkauf
Hallo,
falls ich hier nicht im richtigen Forum bin, weist mich darauf hin, dann poste ich es in ein anderes.
Also, folgendes Problemchen:
Ich habe vergangene Woche am Montag (4.10) mein Auto an eine Privatperson verkauft. Das Auto war noch angemeldet/ auf mich zugelassen. Der Käufer versicherte mir es am darauffolgenden Tag (Dienstag) bei seiner Zulassungstelle (anderer Landkries als meiner) umzumelden.
Am Freitag letzter Woche (8.10) und am Mntag dieser Woche (11.10) habe ich nachkontrolliert und sowohl bei seiner Zulassungstelle als auch bei derin meinem Landkreis nachgefragt ob das Fahrzeug umgemeldet worden ist. Ergebnis: negativ.
Wir hatten einen (Wortsperre: Firmename) Kaufvertrag verwendet. In der Beschreibung des Vertrages (nicht aber auf der Seite auf der wir unterschrieben haben) steht etwas von einer einwöchigen Frist für´s Ummelden.
Ich habe sowohl meiner Versicherung als auch meiner Zulassungstelle die Lage geschildert.
Was kann mir passieren? Was kann ich unternehmen?
Telefonisch erreiche ich den Käufer nicht... er geht nicht ran.
Ich wäre für einen Hinweis dankbar.
Gruss,
Gast
Verfasst am: 13.10.04, 01:26 Titel: Re: steuer/ versicherung bei gebrauchtwagenverkauf
Laß der Zulassungsstelle und der Versicherung umgehend eine Kopie des Kaufvertrages zukommen, sonst bist noch vielleicht der Depp, wenn der Knabe einen Unfall baut. In dem Vertrag steht ja, an wen und wann Du den Wagen verkauft hast. Hoffentlich hast Du Dir auch den Ausweis zeigen lassen und die Nummer notiert.Teile beiden Stellen auch mit, daß der Käufer bis heute das Fahrzeug nicht umgemeldet hat. Die Zulassungsstelle wird ihn dann schon anschreiben. Man kann das Fahrzeug zu Deiner Absicherung bestimmt auch zwangsabmelden. Erkundige Dich mal bei der Zulassung.
Verfasst am: 13.10.04, 11:07 Titel: Re: steuer/ versicherung bei gebrauchtwagenverkauf
hallo,
vielen dank!
also kaufvertrag habe ich letzte woche an die zulassungsstelle gefaxt, dort "wird es seinen gang nehmen" hatte mir die dame gesagt. Mehr könne ich da nicht unternehmen. von einer zwangsabmeldung hat sie nichts gesagt.
Bei meiner Versicherung hatte ich auch angerufen, die möchten meinen Kaufvertrag nicht das reicht wohl telefonisch.
Beiden stellen habe ich davon berichtet, dass das kfz noch nicht umgemeldet wurde. mehr kann ich da wohl momentan noch nicht machen.
ausweisnummer und genaue uhrzeit des verkaufs steht im vertrag. eigentlcih müsste ich doch (zumindestens nach gesundem menschenverstand) aus dem schneider sein.
Verfasst am: 13.10.04, 13:19 Titel: Re: steuer/ versicherung bei gebrauchtwagenverkauf
"grundsätzlich" ja,
nur wird zunächst mal jeder strafzettel und jeder unfall bei ihnen landen. sie müssten dann jeweils mitteilen (mit kopie kaufvertrag) dass sie mit dem auto nichts mehr zu tun haben. schadenfälle würden aber trotzdem erstmal über ihre versicherung abgewickelt, und dann, nachdem das fzg umgemeldet wurde, der neuen versicherung be- und ihr vertrag entlastet...
das ganze ist halt immer mit ner menge papierkrieg verbunden.
daher für die zukunft: nie ein fzg. mit nummernschilder verkaufen! dabei kommt es regelmässig zu schwierigkeiten...
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