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Sicherheiten bei e. V. mit gemeinnütziger Anerkennung

 
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IT-Audit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 21:37    Titel: Sicherheiten bei e. V. mit gemeinnütziger Anerkennung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich überlege an einen gemeinnützigen Verein zu vermieten.

Jetzt stelle ich mir die Frage, welche Sicherheiten ein Vermieter von einem gemeinnützigen Verein (ohne Vermögen) zur Absicherung der bei einer Vermietung anfallenden Investitionen in Betracht ziehen kann.

Auf Grund des Vereinszwecks sind die Mitglieder immer nur einige Jahre im Verein und werden regelmäßig "ausgetauscht".

Wäre für Eure Überlegungen dankbar - vielleicht könnt Ihr damit auch einem gemeinnützigen Verein das Überleben sichern.

DANKE
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 06:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
an was für Sicherheiten denkst du?
Üblicherweise verlangt ein Vermieter eine Kaution. Wenn der Verein eine solche nicht aufbringen kann, dann musst du selbst eintscheiden, ob du auch ohne Kaution vermieten willst.

Für die Frage der Haftung z.B. für Schäden spielt die Gemeinnützigkeit des Vereines keine Rolle. Wichtig ist, ob der Verein eingetragen ist (e.V.) oder nicht.
Handelt es sich um einen e.V., dann haftet grundsätzlich nur der Verein mit seinem Vermögen. Ein Zugriff auf das private Vermögen der Mitglieder / des Vorstands kommt dann nur in ganz seltenen Fällen in Betracht, z.B. bei Rechtsverstößen. Aber auch dann ist nur der jeweils Handelnde persönlich haftbar.

Anders beim nicht eingetragenen Verein. Hier haften alle Mitglieder als Gesamtschuldner mit ihrem privaten Vermögen, wenn der Verein ohne explizites Verschulden eines einzelnen Handelnden zahlungsunfähig wird.

JS
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IT-Audit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo JS,

und danke für die rasche Antwort.

Es handelt sich bei meinen Überlegungen um einen eingetragenen Verein.

Ich dachte z. B. an eine - auch private - Haftung der Mitglieder oder eine Bürgschaft/Garantie einer Bank.

Um diese Überlegung besser nachvollziehen zu können, ist es wichtig zu wissen, dass ich für diese Vermietung einen sechsstelligen Betrag investieren muss und für das Objekt auch zahlreiche andere Interessenten (mit Sicherheiten) bestehen. Es ist geplant, dass der Verein einen Gewerbemietvertrag mit 10 Jahre Laufzeit erhält (zu einem Mietpreis, der über 1 € unter dem Durchschnittsangebot der Mitinteresenten liegt).

Um die Anmietung für den Verein zu ermöglichen sind von mir eine ganze Menge an behördlichen Auflagen einzuhalten bzw. Genehmigungen einzuholen.

Ich sehe das Problem, dass der Verein sich durch Auflösung und Neugründung jederzeit von seinem Mietvertrag lösen bzw. die vertragliche Vereinbarung über die Mindestmietdauer umgehen kann. Bei den anderen Interessenten könnte ich dann wenigstens den Schaden durch die Sicherheiten begrenzen.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie andere Vereine/Vermieter mit diesem Problem umgehen ... Die "Vermögenslosigkeit" des e. V. dürfte wohl dazu führen, dass ein e. V. bei allen Vermietern die schlechtesten Karten unter den Interessenten haben dürfte.


Die Kaution ist für mich in erster Linie dazu gedacht, nicht beseitigte Beschädigungen am Mietobjekt auszugleichen. Als Sicherheit für den Mietausfall ist sie aufgrund der geringen Höhe (3 Monate bei 120 Monaten Mietdauer) nicht geeignet.
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IT-Audit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

das Objekt wird nun nicht an den Verein vermietet.

Das Interesse innerhalb des Threads war vergleichbar mit dem Interesse der Behörden an der Erhaltung des Kindergartens. Kein Wunder, dass die Deutschen aussterben.
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hi IT-Audit

inwieweit ein Thread interessant ist, sollten Sie schon dem geneigten Leser überlassen.
Wenn Sie etwas vermieten wollen, dann können Sie Ratschläge einholen wo und wie Sie möchten.
Entscheiden müssen Sie aber alleine. Das kann Ihnen niemand abnehmen.
(Hier wird Ihnen niemand explizit sagen, vermieten sie an den Verein oder auch an einen anderen.)
Für Sie ist jsteht ja auch nicht das Gemeinwohl im Vordergrund, sondern eher Ihre finanzielle Absicherung im Falle des ausbleibens des Mietzinses. Ausrufezeichen
Insoweit liegt Ihre Anmerkung mit dem Behördeninteresse an einem Kindergarten wohl etwas daneben.
Ganz nebenbei, ob Verein oder "normaler" Mieter, nichts ist ohne Risiko. Kann bei beiden gut gehen oder auch umgekehrt.

Mano
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IT-Audit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mano,

ich habe nicht geschrieben dieser Thread ist nicht interessant, sondern dass kein Interesse daran bestand (das entnehme ich den Postings und den Aufrufen).

Die Antwort von JS hat mich sehr gefreut, auch wenn sie mir keine Lösung für meinen "letzten" Versuch gebracht hat (Trotzdem Danke an die Ecke).

Über einen konstruktiven Beitrag von Ihnen hätte ich mich auch gefreut - der Sinn Ihres Postings liegt jedoch nach meinem Eindruck nur darin mich zu provozieren.

Ich stellte nicht die Frage "ob" ich an den Verein vermieten soll - ich wollte über diesen Weg die Lösungen von anderen Vereinen einholen (die Hilfe und der Erfahrungsaustausch sollten das treibende Moment in einem Forum sein)

Auch wenn Sie sich das nicht vorstellen können, wäre mir die Förderung von Kindern eine geringere Miete und höhere Investitionen wert gewesen. Allein die Prüfung der Machbarkeit hat mich über 10 TEUR gekostet - mein Beitrag zum Gemeinwohl ist darin wohl erkennbar.

Ich weiss auch, dass viele Beamte/Behörden versuchen Kindergärten zu unterstützen - habe ich selbst erleben dürfen. Nur braucht man bei einem Kindergarten mehrere Ämter und wenn da nur ein Beamter/Ansprechpartner nicht will..... dann haben Sie als Vermieter oder Verein Pech gehabt.

Ihrer letzten Aussage stimme ich zu - nur habe ich bei Ausfall eines normalen Mieters nicht das Problem, dass dann das Objekt "zurückgebaut" werden muss.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sie hatten in Ihren Fragen allerdings auch überhaupt nicht erwähnt, daß es um einen Kindergarten geht.

Da gäbe es nämlich eine recht einfache Lösung: Kindergärten werden von freien Trägern gewisser Maßen im Auftrag der Stadt oder Gemeinde betrieben, da es eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Die Stadt könnte deshalb selbst die Räume anmieten und dem Verein zur Verfügung stellen (und die Fördermittel dann eben entsprechend kürzen, im Ergebnis muß ohnehin die Stadt den Großteil der Kosten tragen). Damit wäre auch das Problem des Weiterbestandes gelöst, wenn der Verein nach einigen Jahren aufgelöst wird (weil die Gründer kein Interesse mehr haben, wenn ihre Kinder größer sind): die Stadt kann den Kindergarten entweder selbst weiter betreiben oder einem anderen Träger zur Verfügung stellen.

Wenn die Stadt das aber nicht will, weil man schon weiß daß man in ein paar Jahren ohenhin weniger Kindergärten braucht als bisher schon vorhanden, ist das ganze Projekt überflüssig.
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi IT-Audit,

es lag nicht in meiner Absicht zu provozieren.
Mir ging nur der Vergleich mit den Kindergärten etwas auf den Magen.

Ansonsten wollte ich eigentlich nur darstellen, das die Entscheidung einer Vermietung Ihres Objekts nur durch Sie entschieden werden kann.

In diesem Leben muß jeder über Risiken die er eingeht, selber befinden.

Mano
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IT-Audit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

@FM
Die einfachen Dinge liegen manchmal so nah... Danke für den Tip - auf die Idee sind wir gar nicht gekommen (wir haben die Lösung immer beim Betreiber und bei mir gesucht).

@mano
Ich glaube, ich bin bei diesem Thema wohl auch zu dünnhäutig gewesen - Sorry
Ich habe mich jetzt über Monate auf die kleinen Zwerge gefreut und wenn dann der Traum platzt, ist das halt irgendwie bitter.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

IT-Audit hat folgendes geschrieben::
@FM
Die einfachen Dinge liegen manchmal so nah... Danke für den Tip - auf die Idee sind wir gar nicht gekommen (wir haben die Lösung immer beim Betreiber und bei mir gesucht).



Noch ein Tip, falls die Sache noch nicht endgültig vom Tisch ist:

falls in Ihrer Stadt wirklich noch Bedarf besteht, streiten Sie nicht mit einzelnen Beamten über Details. Da können Sie leicht an einen geraten, der jede neue Idee erst mal ablehnt, weil er keine Verwantwortung tragen will.

Wenden Sie sich dann besser gleich an einen Kommunalpolitiker, von dem Sie denken daß er sich für so etwas engagiert. Am besten an den Oberbürgermeister, aber der Sozialreferent oder ein engagierter Ratsherr aus dem Jugendhilfeausschuß wäre auch nicht schlecht. Wenn vom Bürgermeister an das Jugendamt der Auftrag kommt "sorgt mal dafür, daß die Idee funktioniert!", ist die Kooperationsbereitschaft der Beamten gleich viel höher, denke ich.
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