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Verfasst am: 14.05.05, 20:13 Titel: Konten zu Gunsten Dritter
Hallo,wer weiß mehr?
Erblasser wurde von betreuender Person (Tochter) zur Kontoeinrichtung " zu gunsten Dritter" ( Tochter) überredet. Erblasser setzt auch Tochter zur Alleinerbin ein.
Frage: Sind alle selbstgetätigten Überweisungen/Abhebungen der mit Kontovollmacht ausgestatteten Tochter vom laufenden Konto auf das begünstigende Konto rechtens oder ist dies Veruntreuung und fallen diese Gelder als Schenkung in die pflichteilsrelevante Masse.
Das hängt von nicht geschilderten Umständen ab. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nochmal ich, Jawie.
Tochter hat auch gepflegt, Einkäufe getätigt etc. "Verbrauchte" aber immerhin mtl. 3000€
zum Konto zu gunsten Dritter.
Pflegebedürftigter Erblasser hatte nur lebenserhaltenden Verbrauch.
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