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Verfasst am: 12.10.04, 22:24 Titel: Anwalt oder Ärztliche Schlichtungsstelle?
Hallo,
vor zwei Jahren ließ ich mich von einem erfahrenen Gefäß-Chirurgen an den Venen operieren. Seit dieser OP ist meine rechte Fußsohle gefühllos. Eine erneute OP bei einem Mikro-Chirurgen (ein halbes Jahr nach der ersten OP) änderte nichts an der Gefühllosigkeit. Nervenströme- und impulse sind nicht meßbar. Ich habe durch die Schonhaltung, die ich zeitenweise beim Laufen einnehme schon Knie- und Hüftbeschwerden, kann auch nur noch die unbedingt notwendigen "Gänge" machen, Spaziergänge, oder so, wären eine zu große Belastung. Beide Chirurgen sagten mir, dass das auch bis zu 2 Jahre dauern kann, bis die Fußsohle wieder "gefühlvoll" ist.
Eigentlich wollte ich jetzt zur ärztlichen Schiedsstelle gehen, damit das ganze mal dokumentiert wird, aber eine Freundin sagte mir: mach das bloß nicht, nimm dir einen Anwalt sonst hast du schon verloren; denn entschieden wird bei der ärztlichen Schiedsstelle bestimmt nicht FÜR dich. Jetzt bin ich ein bisschen ratlos.
Kann mir hier jemand sagen, ob es vielleicht doch sinnvoll ist, wenn ich mich erst an die Schiedsstelle wende und kann ich dann, wenn ich mich dort nicht gut aufgehoben fühle immer noch einen Anwalt einschalten?
Verfasst am: 13.10.04, 07:58 Titel: Re: Anwalt oder Ärztliche Schlichtungsstelle?
Hallo,
eine Möglichkeit bietet die Stiftung Gesundheit, wo man eine kostenlose juristische Erstberatung in Sachen Medizinrecht erhält. Ganz ohne Kostenrisiko
und in Wohnortnähe können Ratsuchende sich hier eine kompetente Einschätzung der Rechtslage sowie praktische Hinweise zum weiteren Vorgehen einholen.
Sie können im Internet dies alles nachlesen.
www.stiftung-gesundheit.de/Beratungsnetz/beratung.htm
Dort sind auch Rechtsanwälte aufgeführt, dievon der Stiftung empfohlen werden.
Ein Gutachten der Gutachterkommissionen der Ärztekammern sind keine verbindliche Entscheidung. Auch sollte man bedenken, daß dies von den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Kliniken etc. finanziert wird.
MfG Blümchen
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