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Dieter_P Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 15.05.05, 00:55 Titel: Darf Polizei Infos an 3. rausgeben? |
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Hallo,
was kann mit einem Polizisten passieren, der Informationen an einen Verwandten rausgibt?
Zum Fall: Es wurde die Polizei wg. Ruhestoerung gerufen. Sie kam auch vorbei. Der Ruhestoerende hat einen Verwandten bei der Polizei der ihm gesagt hat wer die Polizei gerufen hat und ihm auch die Telefonnummer von dem Anrufer gegeben hat.
Der Anrufer findet das natuerlich ueberhaupt nicht lustig...und will das der Polizei melden. Hat der Polizist mit Folgen zu rechnen? Werden solche Abfragen bei der Polizei gespeichert (also wer hat wann dieses Aktenzeichen aufgerufen)? |
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uiffi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.03.2005 Beiträge: 155
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Verfasst am: 15.05.05, 07:55 Titel: |
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die weiterreichung personengebundener daten an 3. ist keiner behörde gestattet
in der regel werden telefon und funkgespräche gespeichert, evtl. je nach dem wie modern die technik der polizeidienststelle auch der zugriff auf bestimmte dateien
ich würde dem anrufer raten sich bei dem chef der polizeidienststelle zu beschweren
der polizist hat übrigens ein mitwirkungsverbot, wenn es sich im sachverhalt um verwandte handelt
es wird sicher folgen für den polizisten haben, aber in welchem umfang das bestimmt die behörde
grüße
uiffi |
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Dieter_P Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 15.05.05, 11:28 Titel: |
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Naja, eigentlich wird es ja nur Folgen fuer den Polizisten haben, wenn der Zugriff auf diese Datei gespeichert wurden ist, oder? |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 15.05.05, 11:33 Titel: |
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Dieter_P
mal ganz abgesehen von der rechtlichen Bewertung.
Woher wissen Sie eigentlich, das der Störer die Infos von seinem Verwandten bei der Polizei hat?
Hat er Ihnen das gesagt oder vermuten sie das nur?
Wo liegt das Problem? Hat der AE Angst davor als solcher benannt/bekannt zu werden?
Solcherlei Daten sind als Einsätze dokumentiert und werden im allgemeinen nicht ohne weiteres herausgegeben.
Mano |
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Hamster FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 17.05.05, 09:59 Titel: |
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Frage mich sowieso weshalb sich hier aufgeregt wird, wäre derjenige zum Anwalt und der hätte Akteneinsicht genommen, wäre der Anzeigende auch namentlich bekannt geworden. |
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kunne60 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 17.05.05, 16:15 Titel: |
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Für den Polizeibeamten kann das erhebliche Probleme nach sich ziehen, wenn man die Weitergabe der Daten an 3. in einem rechtsstaatlichen Verfahren nachweisen kann.
Da wäre erst einmal die strafrechtliche Seite zu sehen, so dass gegen den Polizeibeamten zumindestens wegen verschiedener Straftatsbestände ermittelt werden kann.
Ebenfalls wäre aber auch ein innerdienstliches Verfahren ( hier Disziplinarverfahren ) möglich, welches dann mit großer Sicherheit folgen hat, je nachdem, wie hoch man das ganze anbindet.
Aber wie bereits gesagt, man muß es nachweisen können.
Dabei spielt es keine Rolle, ob über Akteneinsicht ein RA ebenfalls an die Daten gekommen wäre und diese dann dem Ruhestörer übergeben hätte.
Richtig ist, die Polizei ist nicht befugt Daten an unberechtigte Dritte weiterzugeben
mfg
Kunne60 |
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Dieter_P Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.05.05, 19:29 Titel: |
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Gut, aber ist der Ruhestoerende ein 'unberechtiger Dritter'?
Darf er nicht wissen wer die Polizei gerufen hat? |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 17.05.05, 20:02 Titel: |
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Dieter_P
das isser. DiePolizei darf ihm das nicht mitteilen.
Mano |
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Dieter_P Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.05.05, 20:25 Titel: |
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oh, naja.. dann bleibt zu hoffen, dass solche zugriffe nicht geloggt werden. |
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Hamster FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 18.05.05, 08:44 Titel: |
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@ Kunne, bisher sehe ich nur Luftfischereien, aber keine konkrete Bestätigung, daß die Infos tatsächlich von dem Beamten stammen. |
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