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Vollkassko bei Alkohol

 
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beerserk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 12:07    Titel: Vollkassko bei Alkohol Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hatte gestern einen Verkehrunfall und man hat bei mir 0,98 Promille (atemalkohol vor ort) gemessen.Blut wurde ca. 2 h später nach Verartztung meiner Schnittwunden abgenommen.
Ich bin auf gerader Strecke (straße mit vielen Huckeln Bodenwellen) rechts von der Fahrbahn abgekommen und habe beim gegenlenken eine Baumwurzel erwischt und mich überschlagen.Ich war nicht zu schnell.
Bei der Polizei habe ich erstmal auf Angaben verzichtet.Jetzt meine Frage wie kann ich den Fall so drehen das die Vollkasskoversicherung zahlt.Oder gibt es garkeine Chanche? Ich habe gelesen das es zwischen 0,3-1,1 Promille auf Ausfallerscheinungen
ankommt.Ich könnte ja z.Bsp. sagen das ich niessen mußte und deswegen abgekommen bin.Oder habt ihr Erfahrungen oder einen Tip bei dem die Versicherung zahlen muss.
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tips zum Versicherungsbetrug?

*kopfschüttel*

Deine Haftpflicht zahlt übrigens auch nicht, darfst dich schon mal auf ne Rechnung für die sonstigen Schäden freuen die du angerichtet hast. (Baum etc.)

Ich musste auch schon mal niessen bin aber deshalb nie von der Strasse abgekommen... wahrscheinlich weil ich es mir spaare besoffen Auto zu fahren...
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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beerserk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherungsbetrug nein eher ausnutzen meiner rechtlichen Freiräume mir gehts nur darum wie können mir Ausfallerscheinungen vorgeworfen werden und wie kann ich mich am besten dagegen positionieren.Was sagt man am besten nicht?
Das ich eine Strafe verdient abe ist mir auch klar aber warum sollte man nicht seine Möglichkeiten ausnutzen um wenigstens von der Versicherung Geld zu sehen die ihres ja auch jahrelang pünktlich bekommen hat.
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hi beerserk,

sind Sie auch so versichert, das Ihre Versicherung für die Folgen einer Trunkenheitsfahrt aufkommt?
Sie haben sich überschlagen und waren nicht zu schnell? Wie geht denn das?

Warten Sie mal erst den BAK Wert ab, der Ihnen demnächst "mitgeteilt" wird. Da steht dann etwas genauer, welchen Promillewert Sie hatten.

Wenn Sie der Versicherung was falsches mitteilen, ist das nächste Problem gleich programmiert.
An Ihrer Stelle würde ich mich alsbald um einen Anwalt kümmern. Ihre FE dürfte ja auch wohl sichergestellt worden sein.

@ sunrabbit
für das ausreißen der Baumwurzel gibts wohl Geld - das hätte sonst der städtische Gärtner machen müssen. Lachen

Mano
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beerserk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der Strecke waren 100 erlaubt und ich bin mir sicher nicht schneller gewesen zu sein da ich ja die Grünen nicht einladen wollte.
Zeugen gabs ja auch keine.und bei einen Wert von unter 1,1 müßte mir man ja Ausfallerscheinungen vorwerfen die maßgeblich für den Unfall waren, soweit ich weiß passieren auf dieser Straße öfters solche Unfälle.(auch ohne Alk)
naa ich bin mal gespannt auf den Blutalk.wert.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann nur von der Gesellschaft sprechen, bei der ich beschäftigt bin.

Wir fordern von jedem Kunden, der einen Schaden verursacht, eine schriftliche Stellungnahme in Form einer sog. Schadenanzeige an.

Dort wird genau gefragt: Hatten Sie berauschende Mittel [...] zu sich genommen? Ja oder Nein. Wurde eine Blutprobe genommen? Mit welchem Ergebnis?

Sie würden also im Zweifelsfall bewusst falsche Angaben machen, die dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Wenn Sie alles wahrheitsgemäß beantworten, ist dann die Frage, ob es grob fahrlässig ist, mit dem angegebenen Promillewert Auto zu fahren. Bei 0,98 bin ich zu 99% sicher, dass dies so ist. Also zahlt auch die Vollkasko nicht (grobe Fahrlässigkeit ist immer ausgeschlossen). Auch ich würde an Ihrer Stelle allerdings den schriftlichen Bescheid abwarten.

Meine persönliche Meinung dazu: Wer derartigen Mist baut, soll auch dafür geradestehen (und nicht seine Versicherung). Wenn man auf gerader Strecke bei der erlaubten Geschwindigkeit plötzlich von der Fahrbahn abkommt, gehört man ins Bett, damit man seinen Rausch ausschlafen kann, und bestimmt nicht in ein Auto.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

So sehe ich das auch:
Die Teil- und Vollkaskoversicherung wird für die Schäden an Ihrem Fahrzeug voraussichtlich nicht aufkommen.
Die Haftpflichtversicherung kann Sie für Schäden die Dritten entstanden sind mit bis zu 5.000,- € in Regress nehmen.
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem Wert nimmt man schon billigend in Kauf das Leben und die körperliche Unversehrtheit anderer zu gefährden!

Ich kann mich da nur der Meinung meiner Vorredner anschließen - selbst schuld! Ich bin weiss-gott kein Moralapostel - ganz und gar nicht, aber wenn so Menschen mein Leben/meine Gesundheit im öffentlichen Straßenverkehr mit 1,0 %o!!!!!!!!!! gefährden und dann auch noch die Frechheit besitzen hier über Möglichkeiten zu diskutieren wie man am geschicktesten aus der Sache wieder rauskommt könnte ich ausrasten!

Sei bloß froh, dass Du nur die Baumwurzel und keine anderen Personen oder Kinder verletzt oder gar getötet hast!

Den Staatsanwalt haste jetzt ohnehin an den Hacken denn ab 0,3 mit Unfall ist es ein Straftatbestand (7 Punkte, Fahrerlaubnis weg, Straftat mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe) - ab 1,1 (womit ich ehrlich gesagt rechne da die Pusteblumen immer ein bischen weniger anzeigen) ist eh Feierabend! Wenn oben genannte Hochrechnung stimmt und das alles richtig läuft steht der Staatsanwalt schon "Gewehr bei Fuß" - richtig so!
_________________
Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten Winken
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich hätte er in dem Zustand eine Baumwurzel auch nicht mehr von einem Fußgänger unterscheiden können. Fürchterlich. Dass der sich nicht mal schämt, ist eine Frechheit.
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